Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung CETA zustimmen kann. Das Gericht knüpft daran jedoch Bedingungen. Diese führen dazu, dass sich sowohl die Kläger gegen CETA als auch die Bundesregierung über den Urteilsspruch freuen.
Deutschland darf beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada mitmachen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag in Karlsruhe mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu CETA ab. Es formulierte aber Bedingungen für die Zustimmung. Damit kann das CETA-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Als Bedingung der Verfassungsrichter muss die Bundesregierung aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat den Urteilsspruch begrüßt. "CETA ist ein modernes Handelsabkommen, mit dem wir die Globalisierung gestalten und hohe Standards für die Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer verankern können. In einer ausführlichen mündlichen Verhandlung und Anhörung der Beschwerdeführer wurden die verschiedenen Argumente intensiv geprüft. Die Zielsetzung der Auflagen des Gerichts teilen wir uneingeschränkt und werden sie umsetzen", sagte er nach der Verkündung.
Mit dem Urteilsspruch vom Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht den Fall aber noch nicht abgeschlossen, denn nun folgt noch eine gründlichere Prüfung im Hauptsacheverfahren. Es sei nicht ausgeschlossen, dass CETA verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung des Urteils. Zunächst stuften die Richter jedoch die Risiken durch einen Stopp von CETA als gravierender ein „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet“, sagte Voßkuhle. Eine deutsche Blockade würde demnach nicht nur die Außenhandelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada beeinträchtigen. Auf dem Spiel stehe die internationale Verlässlichkeit Deutschlands und Europas insgesamt.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache müssten die Mitgliedstaaten ausreichenden Einfluss auf die Beschlüsse der CETA-Ausschüsse bekommen, verlangten die Richter. Außerdem müsse die Bundesregierung erklären, dass sie die vorläufige Anwendung beenden kann. Weiter verlangten die Richter, dass der Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche umfassen wird, die in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen.
Die Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht zweifelte nach dem Urteil daran, dass die Bundesregierung diese Auflagen schaffen wird. Die Linksfraktion im Bundestag zählt zu den
Klägern, die das Freihandelsabkommen in Karlsruhe stoppen wollen. Daneben mobilisierten die Verbraucherorganisation Foodwatch sowie die Vereine Campact und Mehr Demokratie mehr als 125.000 Mitkläger gegen CETA. Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode nannte das Urteil einen „Riesenerfolg“.