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Deutschland muss neue Vorschläge zur Mehrwertsteuer machen

Zwei Monate hat die Bundesregierung noch Zeit, neue Vorschläge für die derzeit geltende Pauschalierung für Landwirte zu machen. Ansonsten droht Deutschland eine Klage der EU.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission verwarnt die Bundesregierung erneut wegen ihrer pauschalen Mehrwertsteuererhebung für die landwirtschaftlichen Umsätze von 10,7 %. Innerhalb von zwei Monaten soll die Bundesregierung nun neue Vorschläge dafür vorlegen. Die Verwarnung ist die zweite Stufe in dem seit März 2018 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik. Noch hat die EU-Kommission zwar keine Klage eingereicht. Allerdings akzeptiert sie die bisher von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente für die Beibehaltung der Regelung nicht.

BMEL prüft EU Anmerkungen

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Nun will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die erneute Verwarnung der Kommission und die mit Gründen versehene Stellungnahme prüfen und auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen entscheiden, teilt eine Sprecherin des BMEL gegenüber top agrar mit. Allerdings ist in der Bundesregierung nicht das BMEL sondern das Finanzministerium von Olaf Scholz federführend für die Mehrwertsteuer zuständig.

EU moniert Wettbewerbsverzerrungen

Konkret kritisiert die EU-Kommission, dass Deutschland die Sonderregel bei der Mehrwertsteuerpauschalierung von 10,7 % nicht nur für kleinere Betriebe zulässt, sondern alle Betriebe in der Landwirtschaft davon profitieren können. Das dafür ins Feld geführte Argument der administrativen Schwierigkeiten will die Kommission nur für kleinere Betriebe akzeptieren. Die gängigen Mehrwertsteuervorschriften seien von großen Agrarbetriebe zu schultern, heißt es. Die generelle Anwendung der Pauschalierung führe hingegen zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, moniert die EU-Behörde.

Steuerausfall von 200 Mio. €

Auch in Deutschland selbst gab es schon Kritik an der Regelung. Der Bundesrechnungshof rügte im November 2015 das Bundesfinanzministerium dafür, die Vorsteuerpauschale falsch zu berechnen. Den jährlichen Steuerausfall für den Staat veranschlagten die Prüfer damals auf 200 Mio. Euro.

Klage wäre der nächste Schritt

In einer Meldung von Agra Europe (AgE), die top agrar vergangene Woche veröffentlicht hatte, hatte es irrtümlich geheißen, dass die EU-Kommission Deutschland bereits vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagt habe. Das ist, wie oben beschrieben, falsch. Bisher ist erst der zweite Schritt innerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens erreicht. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wäre dann der nächste Schritt, wenn die Bundesregierung innerhalb der nun gesetzten Frist von zwei Monaten nicht auf die Vorwürfe aus Brüssel reagiert.

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