Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten am Dienstag erlaubt, nach eigenem Ermessen die Frist für die Anträge auf EU-Agrarförderung vom 15. Mai um einen Monat auf den 15. Juni 2020 zu verlängern. Dies solle eine Unterstützung für die Landwirtschaft in der Coronakrise sein, hieß es in Brüssel.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will nun die Fristverlängerung in Deutschland auch umsetzen. „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begrüßt diesen Vorschlag und wird ihn unterstützen, sobald er vorliegt“, teilt ein Sprecher des BMEL gegenüber top agrar mit.
Wichtiger Hinweis: Das BMEL hat sich anschließend doch noch gegen eine Verlängerung der Frist ausgesprochen; Deadline bleibt wie gehabt der 15. Mai!
Nötig für die Verlängerung ist jedoch noch eine Änderung der InVeKoS-Verordnung (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Das BMEL prüfe derzeit, wie auf Basis einer entsprechenden Anpassung des EU-Rechts eine solche Anpassung der InVeKoS-Verordnung rasch umgesetzt werden könne, heißt es im BMEL weiter.
Die Möglichkeit die Fristen zu verschieben, hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten schon mehrfach gegeben zum Beispiel in der Milchkrise oder im Dürrejahr 2018. Deutschland hatte eine Verlängerung der Antragsfrist bisher meist nicht zugelassen. Als Grund war angegeben worden, dass damit auch die pünktliche Auszahlung zum Jahresende der Agrarzahlungen nicht möglich sei. In der Coronakrise entscheidet das BMEL nun anders.