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Die Standard-Deckungssumme bei der Jagdhaftpflicht reicht nicht

Ganz entscheidend bei der Jagdhaftpflichtversicherung sollte für jeden Jäger die Deckungssumme sein. Dies ist der potentielle Maximalbetrag, der abhängig von der Schadenhöhe vom Versicherer erstattet wird. Der Standardbetrag von 3 Mio. Euro ist jedoch nicht immer ausreichend, meint ein Versicherungsunternehmer.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Interesse an der Jagd ist in Deutschland ungebrochen. Das zeigt die Anzahl der Jagdscheininhaber, die vom Deutschen Jagdverband veröffentlicht wurde: Von knapp 340.000 Jägern im Jagdjahr 2003/04 kletterte die Zahl der Jagdscheininhaber auf gut 357.000 für 2011/12.

 

Eine Voraussetzung für das Ausstellen eines Jagdscheins ist die Jagdhaftpflichtversicherung. Ein Schuss, der sich versehentlich bei der Drückjagd löst und einen Treiber verletzt oder der versehentlich bei einer Nachsuche getötete Hund eines Jagdkameraden – kein Jäger wünscht sich, in eine solche Situation zu kommen. Ganz ausschließen lassen sich Jagdunfälle bei aller Umsicht trotzdem nicht. Und für von ihm verschuldete Schäden hat der Verursacher aufzukommen. Nicht umsonst schreibt das Bundesjagdgesetz deshalb die Jagdhaftpflichtversicherung für alle Jagdscheininhaber vor.


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Die Deckungssumme ist entscheidend


Ganz entscheidend bei der Jagdhaftpflichtversicherung sollte für jeden Jäger die Deckungssumme sein. Dies ist der potentielle Maximalbetrag, der abhängig von der Schadenhöhe vom Versicherer erstattet wird. Verbreitet sind hier 3 Mio. Euro. „Viel zu wenig!“, meint Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement bei der HDI Versicherung AG. „Bei nur 3 Mio. Euro Deckungssumme besteht die realistische Gefahr, dass ein Schädiger auf einem viel höheren Betrag sitzen bleibt und dann gemäß der Verschuldenshaftung nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit seinem gesamten Privatvermögen haften muss – ein Leben lang. Hier geht es bei einem entsprechenden Schadenfall wirklich um die wirtschaftliche Existenz!“

 

Sicherlich gehört zu einem solchen existenziellen Schaden nicht der irrtümlich getötete Hund des Jagdfreundes. Es geht vielmehr um Personen- und Vermögensschäden, die in entsprechende Höhen schnellen können. Denn erleidet ein Opfer durch einen Jäger eine dauerhafte Schädigung, die es womöglich berufsunfähig und zu einem Pflegefall macht, hat der Schädiger nicht nur die Kosten der Pflege sondern auch den gesamten Verdienstausfall zu ersetzen, so der Versicherungsfachmann. Er rät Jagdscheininhabern eine höhere Summe. (ad)

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