Die Direktbeihilfen sind im EU-Haushaltsjahr 2010 ohne wesentliche Unregelmäßigkeiten an die Landwirte ausgezahlt worden. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechnungshof in seinem neuen Jahresbericht, der am vergangenen Donnerstag in Brüssel vorgestellt wurde.
Problematisch bleibt jedoch weiterhin die Verwendung der Mittel für die ländliche Entwicklung. Dort waren mehr als die Hälfte der stichprobenartig geprüften Transaktionen fehlerbehaftet, insbesondere aufgrund überhöhter Flächenangaben durch die Begünstigten. Schwachstellen bei den Flächenvermessungen wurden insbesondere in Bulgarien, Tschechien, Griechenland, den Niederlanden und Rumänien gefunden. Der Rechnungshof empfiehlt für die Zukunft insbesondere die verpflichtende Verwendung von Luftbildern mit einheitlichem Maßstab und die Aktualisierung dieser Bilder im Flächenidentifizierungssystem. Ferner werden bessere Vor-Ort-Kontrollen und eine angemessene Berichterstattung angemahnt.
Als ebenfalls nur „bedingt wirksam“ wurden ferner die Kontrollen von Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie bewertet. Für Frankreich wird das Beispiel angeführt, dass ein zuckererzeugendes Unternehmen für die Aufgabe von Produktionsrechten in Höhe von 93 500 t entschädigt worden sei. Das Unternehmen habe jedoch erst kurz vor Beantragung der Beihilfe die Bewilligung für eine entsprechende Kapazitätsaufstockung verlangt und erhalten. Die tatsächliche Erzeugung der Anlage habe zu keiner Zeit 60 000 t Zucker überschritten, so der Rechnungshof.
Insgesamt lag die Fehlerquote im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bei 2,3 %. Dieser Wert bewegt sich auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bei den Kohäsions- und Strukturfonds war die Fehlerquote mit 7,7 % deutlich höher. Die Gesamtfehlerquote über alle Ausgaben hinweg betrug 3,7 %. (AgE)