Einen kleinen Leitfaden für Milchviehhalter zum Thema Klauenbäder hat die DLG zusammen mit dem niedersächischen LAVES erarbeitet. Wie die Gesellschaft dazu mitteilt, stehen Klauen- und Gliedmaßenerkrankungen neben Fruchtbarkeitsstörungen und Eutererkrankungen an dritter Stelle der krankheitsbedingten Abgangsursachen im Milchviehbereich. Um infektiösen Klauenerkrankungen, insbesondere Mortellaro, in großen Tierbeständen Einhalt zu gewähren, würden Klauenbäder zur Prophylaxe und Therapie eingesetzt. Klauenbäder zur therapeutischen und prophylaktischen Behandlung am Tier dürften jedoch nur als Arzneimittel angewendet werden und müssten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sein oder von einem Tierarzt verschrieben werden, so die DLG. Die Anwendung von Klauenbädern als Biozid sei nur zu veterinärhygienischen Zwecken zulässig, wobei das Produkt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registriert und entsprechend gekennzeichnet sein müsse. Klauenbäder aus Kupfer- und Zinksulfat oder Formaldehyd dürften durch den Tierhalter nicht hergestellt werden, da diese Stoffe apothekenpflichtig seien. Um die Klauengesundheit zu verbessern und auf Klauenbäder verzichten zu können, sollten die Tierhalter die Ursachen der Erkrankungen bekämpfen.
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