Für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten im Freien gibt es nun doch keine Pflichtvorsorgeuntersuchung. Der Bundesrat stimmte der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ in der Regierungsfassung zu und folgte damit nicht der Empfehlung seines federführenden Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik.
Danach sollten Arbeitgeber bei entsprechend höherer Strahlenexposition verpflichtet werden, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen und Vorsorgeuntersuchungen nicht nur anzubieten, sondern verpflichtend zuzulassen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigte sich erleichtert, dass der Vorschlag der Pflichtvorsorge nicht aufgegriffen wurde. Die Empfehlung des zuständigen Bundesratsausschuss wäre nach Auffassung des ZVG in der Praxis nicht umsetzbar gewesen.
Mit der Zustimmung der Länderkammer sei der Weg für eine praxisorientierte Lösung bereitet worden, betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer gegenüber AGRA-EUROPE und verwies auf die getroffene Sozialpartnerschaft, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium und den Sozialpartnern einschließlich der Gewerkschaften erarbeitet worden sei. Dort hatte man sich auf die Einführung einer Angebotsvorsorgeuntersuchung geeinigt, die ausreichend sei, um die Arbeitnehmer über die mit der natürlichen UV-Strahlung verbundenen Risiken in Kenntnis zu setzen, ohne einen Tätigkeitsstopp in der Bau- und Landwirtschaft sowie dem Garten- und Landschaftsbau zu verursachen.