Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Landvolk

Dr. Wilfried Steffens: "Zukünftige GAP ist Bankrotterklärung der Politik“

Mit der neuen GAP wird das Greening zugunsten der Eco Schemes komplett gestrichen. Dr. Steffens befürchtet aber, dass es mit den Prämien runter geht und Auflagen die Höfe sehr unterschiedlich treffen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zieht sich immer länger hin. „Die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament waren schon früher langwierig. Durch die Beteiligung des Parlaments verzögert es sich jetzt aber enorm“, sagte Dr. Wilfried Steffens vom Landvolk Niedersachsen gegenüber der Zeitschrift Land & Forst.

Ein weiterer Grund für die Verzögerungen sei, dass die Mitgliedstaaten teilweise sehr unterschiedliche Positionen bei bestimmten Themen haben. „Tierwohl spielt bei uns eine wichtige Rolle, in anderen Mitgliedsstaaten der EU sieht das ganz anders aus.“ Und das, obwohl sich am grundsätzlichen Aufbau des Direktzahlungssystems künftig fast nichts ändere. Viele Prämien bekommen lediglich einen neuen Namen. „So wird aus der Basisprämie die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“, so Steffens.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Greening, das bisher für die Landwirte verpflichtend ist, wenn sie Direktzahlungen erhalten wollen, wird komplett gestrichen. Dafür waren 30 % des Geldes der ersten Säule vorgesehen. Angeboten werden stattdessen freiwillige, jährliche Prämien für spezifische Klima- und Umweltmaßnahmen. „Das sind Eco Schemes, für die der Mitgliedstaat Maßnahmen anbieten muss. Ob der Landwirt von diesem Angebot Gebrauch macht, kann er aber frei entscheiden“, fasst Steffens zusammen.

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand erweitert

Zuwachs gibt es bei den so genannten GLÖZ-Standards, die den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ von Flächen bezeichnen. Davon gibt es insgesamt künftig neun Stück. „Drei davon werden besonders den Futterbaubetrieben in Niedersachsen zu schaffen machen“, ist sich Steffens sicher. In GLÖZ 2 gehe es beispielsweise um einen geeigneten Schutz von Feuchtgebieten und Torfmooren. „Dort darf Dauergrünland nicht umgewandelt oder gepflügt werden“, erläutert der Strukturreferent.

Eine weitere Herausforderung wartet in GLÖZ 4 auf die Futterbaubetriebe. „Nach dem Standard soll künftig auf einem drei Meter breiten Streifen entlang bestimmter Gewässer das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln untersagt sein“, führt Steffens aus. Der Experte weist darauf hin, dass die Schaffung von Gewässerrandstreifen mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren. Ausgleichszahlungen wären dann nicht mehr möglich.

Der GLÖZ 10-Standard verbietet die Umwandlung von Dauergrünland in FFH- oder Vogelschutzgebieten. „Für FFH-Gebiete hatten wir dies auch schon früher, das Verbot der Umwandlung in Vogelschutzgebieten ist neu“, resümiert Steffens. Er befürchtet erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen dieser drei Standards vor allem für die Milchviehbetriebe im Norden.

Prämien sinken, Auflagen nehmen zu

In intensiven Verhandlungen werde daher versucht, Erleichterungen für die Landwirte zu erreichen. „Aber im Großen und Ganzen geht es mit den Prämien runter und durch die Auflagen werden die Betriebe sehr, sehr unterschiedlich betroffen sein“, prophezeit Steffens.

Die Landwirte seien bereit, ihren Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz zu leisten, es müsse aber auch finanziell machbar sein. „Es nützt doch niemandem, wenn der Landwirt seinen Hof aufgeben muss, weil er unter diesen Bedingungen die Bewirtschaftung nicht mehr aufrechterhalten kann. Diese ungleiche Belastung ist ein Riesenproblem“, prangert der Strukturreferent an.

Manche werden auf die Prämien verzichten

Es könne daher passieren, dass die Bauern auf die Zahlungen verzichten und nach Fachrecht produzieren. „Bekommen wir es nicht hin, dass zum Beispiel die Milchviehhalter auf den Moorstandorten ihre Grasnarbe so erhalten können, dass sich die Bewirtschaftung weiterhin lohnt und dort auch weiterhin Milch erzeugt werden kann, werden die Landwirte nicht sofort in 2023 keinen GAP-Antrag mehr stellen. Aber die Flächen werden im Laufe der Jahre immer schwerer zu bewirtschaften sein“, erläutert Steffens.

Er vermutet, dass viele Landwirte im kommenden Jahr eine Grasnarbenerneuerung beantragen und damit einige Jahre wirtschaften werden. Danach könnte es jedoch sehr schwierig werden, wenn sich nichts an den geplanten Regularien ändert. „Dann könnte es sein, dass sich die Betriebe dafür entscheiden, keine Anträge mehr zu stellen“, vermutet er.

Falls das so komme, wäre das seiner Meinung nach für die Politik eine Katastrophe. Sie verliere damit ein Mittel, mit dem sie bestimmte Entwicklungen lenken kann. „Wenn man keinen Antragsteller mehr hat, kann man ihn auch nicht mehr zu GLÖZ-Standards verpflichten. Im Grunde wäre das eine Bankrotterklärung der Politik“, fasst er zusammen.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.