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Drei Listen nicht zur Sozialwahl zugelassen

Drei der 16 eingereichten Listen für die Sozialwahl hat der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nicht zugelassen. Ausschlaggebend ist dem Vernehmen nach, dass formale Kriterien für die Teilnahme nicht erfüllt waren. Dazu zählt die Vorlage von 1 000 Unterstützerunterschriften.

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Drei der 16 eingereichten Listen für die Sozialwahl hat der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nicht zugelassen. Ausschlaggebend ist dem Vernehmen nach, dass formale Kriterien für die Teilnahme nicht erfüllt waren. Dazu zählt die Vorlage von 1 000 Unterstützerunterschriften.


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Der Ausschluss betrifft die beiden freien Listen, die für die Gruppe der Arbeitgeber und die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eingereicht worden waren. Auch die vom Deutschen Bundesverband der Landwirte im Nebenberuf (DBN) für die SofA-Gruppe eingereichte Liste wurde abgewiesen.


Die Vertreter dieser drei Listen haben nun die Möglichkeit, Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung einzureichen. Bis zum 6. Februar wird der Bundeswahlausschuss endgültig entscheiden. Sollte es bei den einstimmig gefassten Beschlüssen des Kasseler Wahlausschusses bleiben, wird es voraussichtlich nur in der Gruppe SofA zu einer Wahl mit Wahlhandlung kommen.


In der Gruppe der Arbeitgeber treten der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GlfA) und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) mit einer gemeinsamen Liste an. In der Gruppe der Arbeitnehmer haben sich zwischenzeitlich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) auf eine Listenzusammenlegung verständigt.