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Drei Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg erhalten Verbandsklagerecht

In Baden-Württemberg haben drei Tierschutzorganisationen die Anerkennung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk erhalten. Sie können damit nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitwirken.

Lesezeit: 1 Minuten

In Baden-Württemberg haben drei Tierschutzorganisationen die Anerkennung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk erhalten. Sie können damit nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitwirken bzw. tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen lassen. Dies sind:


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„Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und eine Rechtslücke geschlossen", so der CDU-Politiker. Durch das neue Verbandsklagerecht würden die anerkannten Tierschutzorganisationen eine Aufwertung erhalten.


Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, sollen dabei sicherstellen, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können, sagte Hauk.

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