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EU-Austritt

Brexit: Thünen-Institut über die Folgen für die Landwirtschaft

Die Agrarwirtschaft bedauert den Austritt Großbritanniens aus der EU und fordert nachdrücklich, Folgeabkommen zu beschließen. Das Thünen-Institut hat die Folgen versucht zu berechnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Seite heute ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Elf Monate – bis Ende 2020 – haben die Unterhändler beider Seiten nun Zeit, um die weiteren Beziehungen zwischen dem Inselstaat und der EU zu regeln. Ein ambitionierter Zeitplan, wie das Thünen-Institut findet.

Wie sich die Handelsbeziehungen weiter entwickeln, hängt nach Ansicht der Fachleute entscheidend von den künftigen Zollregelungen ab. Am 13. März 2019 hat die britische Regierung eine Liste von Importzöllen und -quoten veröffentlicht, die nach dem Brexit ohne Einigung mit der EU27 in Kraft treten würden. Die Zölle und Quoten werden nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung (MFN) erhoben und gelten demnach nicht nur für die EU, sondern für alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO).

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Der Liste zufolge sind 87 % der Importe ins Vereinigte Königreich frei von protektionistischen Maßnahmen. Handelsbeschränkungen würden im Wesentlichen für Autos, Aluminium, bestimmte Keramiken, Bioethanol und Agrarprodukte bestehen bleiben.

Die Briten sind ein wichtiger Agrarhandelspartner Deutschlands. 2017 exportierte Deutschland landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 4,8 Milliarden Euro in das Vereinigte Königreich, während die Importe 1,6 Milliarden Euro betrugen. Das machte für Deutschland einen Überschuss in Höhe von ca. 3,2 Milliarden Euro – so hoch wie mit keinem anderen Land. „Nach unseren Berechnungen verringert sich der Agrarüberschuss Deutschlands durch den Brexit um circa eine Milliarde Euro“, sagt Dr. Martin Banse, Leiter des Braunschweiger Thünen-Instituts für Marktanalyse. Das ist deutlich weniger, als in den vor März 2019 erstellten Analysen befürchtet wurde.

Für Getreide, Obst und Gemüse, Getränke und Tabak würde das Vereinigte Königreich dann zollfreie Einfuhren zulassen. Für Reis, Fleisch und Wurstwaren fallen Zölle an, die aber geringer sind als in früher zugrunde gelegten Szenarien.

Aktuell ist zu erwarten, dass die deutsche Agrarproduktion als Folge des Brexit um insgesamt 190 Millionen Euro zurückgehen wird. Die deutsche Produktion wird in kaum einer Warengruppe mehr als 0,5 % zurückgehen. Ausnahmen bilden die Schweine- und Geflügelzucht sowie Schweine- und Geflügelfleisch, wo mit einem Rückgang um rund 1,2 % gerechnet wird. Bei Weizen, Zucker, Rindfleisch und Milch werden sogar leichte Produktionsanstiege von 0,1 – 0,8 % erwartet, so das Thünen-Institut.

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DRV: Brexit schwächt wichtige politische Partnerschaft

Aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) bedeutet der Austritt für die Staatengemeinschaft nicht nur, dass sie bald einen wichtigen Teil ihres Wirtschaftsraums verlieren wird und damit auch im Agribusiness Arbeitsplätze bedroht sind. "Mit dem Vereinigten Königreich verlässt ein für Deutschland und die EU auch politisch wichtiger Partner das Bündnis. Das ist sehr bedauerlich“, kommentiert DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Bis zum Auslaufen der Übergangsfrist – voraussichtlich Ende 2020 – bleibt das Vereinigte Königreich im Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in dieser Zeit kaum zu spüren sein. Ehlers: „Damit ist die Übergangsregelung die beste der schlechten Lösungen, die zur Wahl standen. Gleichwohl müssen die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen in den kommenden elf Monaten zügig vorangetrieben werden, damit dann Planungssicherheit für Unternehmen herrscht. Das Hin und Her, das wir bisher erlebt haben, ist betriebswirtschaftlich schädlich.“

Die längerfristigen Auswirkungen auf die europäische und deutsche Landwirtschaft sind laut Ehlers weiterhin nicht abzusehen. Hier gelte es zunächst, die Rahmenbedingungen des abzuschließenden Handelsabkommens abzuwarten. Aus Sicht der Agrar- und Ernährungswirtschaft seien die Ausgestaltung der Lebensmittelstandards sowie der Veterinär- und Zollbestimmungen von entscheidender Bedeutung. Ehlers betont: „Mit einem solchen Abkommen dürfen aber nicht die in der EU geltenden hohen Qualitätsstandards bei der Lebensmittelproduktion aufgeweicht werden.“

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