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Düngeverordnung: Landwirte müssen sich auf Ausweitung Roter Gebiete einstellen

Die Ausweitung der Roten Gebiete ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat den Plänen des Landwirtschaftsministeriums zugestimmt. Die Roten Gebiete dürften nun deutlich wachsen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zugestimmt.

Damit ist klar: Noch in diesem Jahr werden die sogenannten Roten Gebiete, in denen Landwirte unter Bedarf düngen müssen, deutlich wachsen.

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Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) regelt die neue AVV auch, dass die Länder ihr Nitratmessnetz in den nächsten Jahren verdichten müssen. Mit den Änderungen, die die EU-Kommission zuvor bestätigt hatte, werde die deutsche Gesetzgebung an geltendes EU-Recht angepasst, so das BMEL in einer Pressemitteilung.

Jahrelanger Streit mit EU-Kommission

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist ein jahrelanger Streit Deutschlands mit der EU-Kommission, der in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gipfelte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah die EU-Nitratrichtlinie unzureichend umgesetzt. Mit der sogenannten AVV Gebietsausweisung möchte die Bundesregierung das EuGH-Urteil zur Nitrat-Richtlinie umsetzen.

Gebietskulisse könnte um fast 50 % wachsen

Berechnungen der Bundesländer zeigten Anfang Juni, dass sich der Umfang der nitratbelasteten Gebiete unter den neuen Maßgaben von derzeit rund 2 Mio. ha auf etwa 2,9 Mio. ha ausweiten. Das entspricht einer Zunahme der Roten Gebiete um rund 45 %. Die neue AVV sieht auf Betreiben der Kommission eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten.

Länder müssen zügig handeln

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Herausforderungen hin, die die bundesweite Düngeverordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift in den Ländern auslöst. Für die Beendigung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens seien binnen kürzester Frist die Landesdüngeverordnungen anzupassen. Insbesondere die tatsächliche Ausweisung der Nitrat-belasteten Gebieten werde die Landesverwaltungen in der Kürze der vorgegebenen Fristen große Anstrengungen kosten, betont der Bundesrat.

Finanzielle Unterstützung des Bundes gefordert

Teil der Einigung mit der EU-Kommission sei auch die Ausweitung der Nitrat-Messstellennetze der Länder, um bis spätestens 2028 überall in Deutschland ein geostatisches Verfahren anwenden zu können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder beim Ausbau des Messstellennetzes finanziell zu unterstützen.

Özdemir: „Endlich Klarheit“

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir freut sich über die Entscheidung des Bundesrates: „Endlich haben wir gemeinsam mit den Ländern die Ziellinie überquert! Einen zehnjährigen Konflikt mit Brüssel in nur sechs Monaten lösen – das war ein politischer Sprint.“ Die neuen Vorgaben gäben den Landwirten Klarheit und Sicherheit, so dass sie ihre Anbau- und Düngeplanung verlässlich machen können, so Özdemir.

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