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Düngeverordnung: Landwirte klagen gegen Rote Gebiete in NRW

Landwirte aus Delbrück und Petershagen haben beim OVG Münster ein Normenkontrollverfahren wegen der Grundwasser-Messergebnisse beantragt. Zudem arbeiten sie an einer Feststellungsklage.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor Ablauf der Klagefrist am 30. Dezember 2021 haben die Interessengemeinschaften (IG) „Gerechte Messstellen“ aus Petershagen und „Grundwasserkörper Boker Heide und 308/Niederung der Ems“ aus Delbrück ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angestrengt. Parallel wird an einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Minden gearbeitet.

Die Bauern der eng zusammenarbeitenden Interessengemeinschaften haben erhebliche Grundsatzzweifel an der Eignung der vom Land Nordrhein-Westfalen in ihrer Region verwendeten Grundwassermessstellen, auf deren Basis umfangreiche rote Gebiete ausgewiesen wurden.

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Untermauert wird die Skepsis gegenüber dem behördlichen Vorgehen durch die von den IG in Auftrag gegebenen, geologischen Gutachten: Diese bescheinigen etlichen Messstellen in den roten Gebieten grobe Mängel. Die Messpunkte entsprächen nicht den Anforderungen des technischen Regelwerkes, weil beispielsweise die obligatorische Sperrschicht aus Ton fehlt und die Nitratwerte daher durch Fremdeinflüsse verfälscht werden können, so die Kläger.

Ob dadurch die gesamte Gebietsausweisung fehlerhaft ist, müssen jetzt die Richter in Münster prüfen. Die Bauern wollen jedenfalls nicht länger mit weitgehenden Bewirtschaftungsauflagen für Nitrateinträge büßen, die sie nicht zu verantworten haben, erklärt IG-Vorsitzender Heiner Müller aus Petershagen. Ziel sei es vielmehr, zu einer nachvollziehbaren und fachlich gerechten Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu kommen, wobei einzelbetrieblich immer die Möglichkeit bestehen müsse, durch geeignete Maßnahmen von pauschalen Beschränkungen befreit zu werden, ergänzt sein Delbrücker Pendant Hubertus Hüllmann.

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