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Düngeverordnung: Säumige Länder sollen liefern

Vor dem morgigen Düngegipfel zeigt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die Bundesländer. Fünf - darunter Niedersachsen - müssen ihre Nitrat belasteten Gebiete noch ausweisen.

Lesezeit: 4 Minuten

Für Mittwochmorgen hat Agrarministerin Julia Klöckner zu einem weiteren Bund-Länder-Gespräch zur Düngeverordnung geladen. Teilnehmen sollen auch die beteiligten Verbände. Ziel sei es gemeinsam mit den Ländern zu einer einvernehmlichen Lösung zu den von der EU geforderten Anpassungen bei der Düngeverordnung zu gelangen, sagte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gegenüber top agrar. Das BMEL sieht beim Thema Düngeverordnung derzeit vor allem die Länder in der Pflicht. Diese müssen die roten, mit Nitrat belasteten Gebiete, selbst ausweisen. „Aktuell fehlen noch die Verordnungen von fünf Ländern“, sagte die Sprecherin. Namentlich nennt das CDU-geführte BMEL aber nur Niedersachsen. Dort sei der SPD-Umweltminister Olaf Lies für die Ausweisung der roten Gebiete zuständig.

Niedersachsen will Verordnung am 10. September verabschieden

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Aus Hannover kommt hingegen die Rückmeldung, dass CDU-Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast zuständig ist und diese bei den roten Gebieten in "enger Abstimmung" mit Lies arbeite. Die Ausweisung der roten Gebiete und die Maßnahmen will die Landesregierung bis 10. September im Kabinett beschlossen haben, teilte eine Sprecherin von Otte-Kinast gegenüber top agrar mit.

Neun Länder sind säumig

Die EU-Kommission hatte in ihrem Mahnschreiben von Ende Juli explizit drauf hingewiesen, dass auch die noch fehlenden Angaben aus den Bundesländern dazu geführt haben, dass sie den nächsten Schritt hin zu Strafzahlungen wegen der Missachtung der EU-Nitratvorschriften eingeleitet hat. Bis 18. Juli hätte Deutschland nur nachweisen können, dass sieben Länder, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ihre Verordnungen für die roten Gebiete erlassen hätten. Von den Flächenländern fehlen danach also neben Niedersachsen noch Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

EU mahnt Inkrafttreten bis März 2020 an

Mitte Juni hatte sich die Bundesregierung nach langem Ringen und mehreren Ermahnungen der EU-Kommission auf einen Kompromiss zur erneuten Verschärfung der Düngeverordnung von 2017 geeinigt. Die EU-Kommission hatte als Reaktion darauf Ende Juli erneut ein Warnschreiben nach Berlin geschickt. Darin hatte sie auch moniert, dass der Düngekompromiss aus dem Juni noch nicht in einen Rechtstext eingearbeitet ist. Ein von der EU angemahntes Inkrafttreten der neuen Verschärfung im März 2020 sei daher „mit Unsicherheiten verbunden“, beschwerte sich der zuständige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Die Kommission könne derzeit „nicht davon ausgehen, dass die vorgeschlagenen Änderungen in Rechtsvorschriften umgesetzt werden“, hatte Vella in seinem Brief geschrieben.

Klöckner und Schulze reisen nächste Woche nach Brüssel

Das BMEL erwartet nun von dem morgigen Gespräch Fortschritte. „Derzeit sind wir in konstruktiven Gesprächen“, so die Sprecherin. Für kommende Woche Mittwoch, den 28. August plant Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gemeinsam mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze nach Brüssel zu reisen, um EU-Umweltkommissar Vella zu treffen.

Bundesratsverfahren ist entscheidend

Bis spätestens 25. September muss die Bundesregierung sich zu der laufenden Beschwerde aus Brüssel äußern und ihr mindestens darlegen, wie sie ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung bis März 2020 schaffen will. Dafür muss die Bundesregierung die Pläne für die neue Düngeverordnung noch in einen Rechtstext schreiben und diesen von der EU genehmigt bekommen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Vor allem aber muss die Verordnung noch das gesamte Bundesratsverfahren mit Zustimmung der Länder druchlaufen, bis sie in Kraft treten kann.

So sehen die Maßnahmen aus dem Düngekompromiss derzeit aus:

Laut dem Kompromiss der Bundesregierung von Mitte Juni sehen die neuen Vorschriften für die Düngung ab voraussichtlich März 2020 derzeit so aus:

  1. Flächenscharfe Düngung nach Düngebedarfsermittlungswerten und Streichung des Nährstoffvergleichs und des bisherigen Kontrollwerts von 60 kg N pro ha.
  2. Schärfere Sperrfristen für Grünland, wo ab 1.9. bis zum Beginn der Sperrfrist nur noch max. 80 kg Gesamt-N/ha gedüngt werden dürfen.
  3. Auf Flächen mit einer Hangneigung von min. 5% größere Abstände zu Gewässern und N-Düngungseinschränkungen.

Nur für die roten Gebiete:

  1. Ein verpflichtender Abschlag von 20% unter Bedarf bei der N-Düngung, betriebsbezogen und mit Ausnahmen für Dauergrünland, extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe.
  2. Eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr für Gülle und andere Wirtschaftsdünger.
  3. Verlängerte Sperrfristen für Festmist um vier Wochen vom 1.12. bis zum 31.01. und für Grünland um zwei Wochen vom 15.10. bis 31.1.
  4. Ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen.
  5. Ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung sowie bei Winterraps mit einer Ausnahme (wenn eine Bodenprobe einen N-Gehalt unter 45 kg N/ha nachweist).
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