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Nitrat/ Düngung

Düngeverordnung: Vielzahl von Änderungsanträgen zu erwarten

Die Bundesländer müssen bis April eine Mehrheit für die Düngeverordnung finden. Obwohl Bund und EU-Kommission kaum noch Spielräume gewähren, sind viele Änderungsanträge zu erwarten.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesratsbefassung mit der Novelle der Düngeverordnung wird aller Voraussicht nach kein Selbstläufer. Dem Vernehmen nach erwägt der federführende Agrarausschuss die Einsetzung eines Unterausschusses, um die zu erwartende Vielzahl an Länderanträgen fachlich zu diskutieren. Der Unterausschuss würde aller Voraussicht nach in der zweiten Märzwoche zusammenkommen. Die nächste Sitzung des Agrarausschusses findet am 16. März statt. Anschließend wird auch der Umweltausschuss der Länderkammer seine Empfehlung abgeben. Die entscheidende Plenarsitzung ist dann am 3. April.

EU-Kommission drängt auf Umsetzung der neuen Regeln

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Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung am Freitag dem Bundesrat zugeleitet. Zuvor hatte sie die Zusage von der EU-Kommission erhalten, dass diese auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage erheben werde, erklärte ein Sprecher des BMEL dazu. „Nun sind die Länder am Zug“, hieß es im BMEL. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei die EU-Kommission dennoch gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten, so der BMEL-Sprecher weiter. Die Kommission habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere.

Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte laut dpa, man nehme den Versand des Entwurfs zur Kenntnis. Wenn die neuen Regeln umgesetzt würden, könne die Kommission entscheiden, ob das Verfahren beendet werde.

Bayern bleibt beim Aufschub auf 2021

Damit ist der Spielraum der Länder für etwaige Änderungen am Regierungsentwurf für die Düngeverordnung denkbar gering. Kritik am Regierungsentwurf für die Düngeverordnung war zuletzt vor allem aus Bayern gekommen. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte nun, dass im aktuellen Entwurf der Düngeverordnung bereits wichtige Erleichterungen für die Landwirte berücksichtigt wurden. „Dass eine bedarfsgerechte Düngung von Grünland in Roten Gebieten verankert werden konnte, ist ein großer Erfolg unseres Einsatzes für fachlich sinnvolle Lösungen“, betonte Kaniber. Damit zielt Kaniber auf die zuletzt noch in den Entwurf aufgenommene Ausnahme für Grünland vom 20% Düngungsabschlag in den roten Gebieten, wenn der Grünlandanteil in dem Gebiet nicht mehr als 20 % beträgt.

Auch die angedachte Härtefallregelung für Gülle begrüßte Kaniber. Danach soll Gülle zur Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung in roten Gebieten im Herbst zulässig sein, wenn ein Landwirt bereits die Errichtung zusätzlicher Lagerkapazitäten für Gülle beantragt hat, die Genehmigung aber noch aussteht. „Die Härtefallregel für den Bau von Güllelagern ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen“, sagte Kaniber. Denn in nur wenigen Monaten könnten entsprechende Anlagen nicht genehmigt und gebaut werden, sagte sie.

Zufrieden äußerte sich Kaniber auch mit den geplanten Anpassungen bei der Ausweisung der Roten Gebiete. „Der Vorschlag des Bundes zur Sofortausweisung zusätzlicher Roter Gebiete ist nun vom Tisch“, so die Ministerin. Die Länder haben nun nach Inkrafttreten der Düngeverordnung sechs Monate Zeit, die Roten Gebiete nach den Vorgaben des Bundes anzupassen. „Ich fordere alle Beteiligten auf, das Ziel der EU-Kommission im Auge zu behalten, die Ausweisung der Roten Gebiete verursachergerechter zu gestalten. Dazu ist es aber notwendig, dass der Bund schnellstmöglich die dafür vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringt“, sagte Kaniber.

Im Bundesratsverfahren will Kaniber sich nach eigener Aussage dennoch mit Nachdruck für Änderungen bei der Düngeverordnung einsetzen. Sie fordert, dass die Düngung von allen Zwischenfrüchten auch in Roten Gebieten möglich bleiben muss. Bisher ist dies nur für ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betriebe geplant.

Außerdem müsse die Zeitspanne zur Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen, heißt es aus München. Bayern bleibt außerdem bei seiner Forderung, die neue Düngeverordnung erst ab 2021 in Kraft zu setzen. Der Anwendungsbeginn für die Vorgaben zur Düngung sei auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können, forderte Kaniber weiterhin.

Auch Niedersachsen will auf Neuausweisung der roten Gebiete warten

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies pocht nach dem Kompromiss im Dünge-Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission auf eine differenzierte Auslegung der neuen Vorgaben. „Die Botschaft muss lauten, dass die drohende Absenkung der Düngemenge um pauschal minus 20 Prozent erst dann greift, wenn die Binnendifferenzierung durchgeführt wurde“, sagte der SPD-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hannover. Dieser Weg werde auch die Zustimmung der Landwirtschaft finden. Anhand vorhandener Daten müsse festgelegt werden, „wo es Probleme gibt“ - und wo man deshalb handeln müsse.

FDP will Messstellen in den Bundestag bringen

Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, erneut Verbesserungen bei den Nitratmessnetzen angemahnt. „Wer glaubt, die Einhaltung der Nitratrichtlinie ausschließlich mit pauschalen Auflagen für die Landwirte erreichen zu können, irrt“, erklärte Hocker in Berlin. Die Voraussetzung für eine Messbarkeit von Erfolgen um Grundwasserschutz sei ein engmaschiges Messstellennetz, das auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Standards beruhe. „Nur so kann das beschädigte Vertrauen in die Bundes- und Landesbehörden wiederhergestellt werden“, betonte Hocker und kündigte einen Antrag seiner Fraktion zum Thema Messstellen an.

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