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Dürre: Bund und Länder konzentrieren sich auf Futtermangel

Auf Hilfen wegen der Dürre können vermutlich vor allem Viehhalter hoffen. Die Beratungen von Bund und Ländern konzentrieren sich auf ein Hilfsprogramm wegen dem trockenheitsbedingten Futtermangel. Das Bundeskabinett will morgen die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen als Futter frei geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf staatliche Hilfen wegen der Dürre können vermutlich vor allem Viehhalter hoffen. Die Beratungen von Bund und Ländern konzentrieren sich insbesondere auf ein Hilfsprogramm wegen dem trockenheitsbedingten Futtermangel. Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen als Futter frei geben.


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Bund und Länder wollen erst kommende Woche eine Entscheidung über Hilfen wegen der Dürre fällen. Es spricht einiges dafür, dass dabei vor allem die viehhaltenden Betriebe und deren trockenheitsbedingter Futtermangel eine Rolle spielen werden. Nach Angaben des Agrarministers von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, hatten die Agrarstaatssekretäre der Länder gestern in Berlin unter anderem ein Hilfsprogramm im Futterbau verlangt. Der Bund habe aber dargelegt, dass weitere Zahlen nötig seien, um eine Entscheidung zu fällen, ob die Trockenheit zu einer nationalen Notsituation geführt hat. Zudem sollten die Länder ihren Finanzierungsbedarf aufgrund der Ernteausfälle konkret ermitteln. Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens, hatte nach dem Treffen auch vor der Presse die Länder zu weiteren Daten aufgefordert.


Dass der Futtermangel von den Agrarministern als besonders wichtig eingestuft wird, zeigt auch, dass das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums verabschieden wird, welche die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologische Vorrangflächen zur Futterversorgung erlaubt. Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht laut dem BMEL vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Damit soll die Futterknappheit, zu der es bei den viehhaltenden Betrieben auf Grund der anhaltenden Trockenheit gekommen ist, abgemildert werden.


„Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Hans Joachim Fuchtel am Dienstag. Er verteidigte die Strategie des BMEL vor Entscheidungen auf die Ernteergebnisse zu warten. Er warnte trotz der prekären Lage davor „unüberlegt“ zu handeln. Das BMEL wolle auf Grund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. „Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden“, sagte Fuchtel.


Am gestrigen Montag fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten zwar im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Entscheidungen über Hilfsprogramme sollen aber laut dem BMEL erst dann fallen, wenn endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen vorliegen. Das werde erst Ende August sein, wenn der Erntebericht des BMEL veröffentlicht wird.



 

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