Wie die Brüsseler Behörde in der vorvergangenen Woche bekanntgab, können - wie schon im vergangenen Jahr - ab Mitte Oktober zur Verbesserung der Liquidität bis zu 70 % der Direktzahlungen und 85 % der Zahlungen für die ländliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Außerdem gestattet die Kommission Ausnahmen von bestimmten Anforderungen bezüglich der Anbaudiversifizierung und der Vorschriften für Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auf Brachen. Andere Ausnahmen von den „Ökologisierungsanforderungen“ könnten ebenfalls ins Auge gefasst werden, damit die Landwirte mehr Flexibilität bei der Erzeugung von Futtermitteln erhielten. Agrarkommissar Phil Hogan zeigte sich angesichts der anhaltenden Dürre besorgt und versicherte, die Kommission stehein enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten, um die Lage vor Ort einzuschätzen.
Die Behörde stehe „wie immer bereit, unseren von der Dürre betroffenen Landwirten zu helfen“ - Phil Hogan
In Deutschland streben die Bundesländer nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wie in den Vorjahren eine vollständige Auszahlung der Direktzahlungen gegen Ende des laufenden Jahres an. Zudem hätten die meisten Länder bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Aufwuchs brachliegender Flächen zur Verfütterung freizugeben. Die im vergangenen Jahr zugelassene, begrenzte Futternutzung des Aufwuchses von ÖVF mit Zwischenfrüchten und Untersaaten werde zurzeit geprüft. Vor der Freigabe aus Brüssel hatten bereits einige Mitgliedstaaten eine höhere Vorauszahlung beantragt, darunter neben Frankreich auch Spanien, Polen und Rumänien.