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Dürre2018: Deutschland zahlt Direktzahlungen nicht früher aus

Deutschland wird die Direktzahlungen wegen der Trockenheit in weiten Teilen des Landes nicht früher als sonst auszahlen. Hilfen oder Entschädigungen wird es frühestens nach den Ernteberichten Ende August geben. Ein erstes Bund-Länder Treffen wegen der Trockenheit findet dennoch am 31. Juli statt.

Lesezeit: 4 Minuten

Deutschland wird die Direktzahlungen wegen der Trockenheit in weiten Teilen des Landes nicht früher als sonst auszahlen. Hilfen oder Entschädigungen wird es frühestens nach den Ernteberichten Ende August geben. Ein erstes Bund-Länder Treffen wegen der Trockenheit findet dennoch am 31. Juli statt.


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Landwirte in den von der Trockenheit besonders betroffenen Regionen in Deutschland müssen sich für eine Entscheidung über staatliche Hilfen weiter gedulden. Weder die Länder noch der Bund werden darüber vor der Vorlage der abschließenden Ernteergebnisse eine Entscheidung treffen. Das ergibt eine Umfrage von top agrar bei den betroffenen Ländern im Nordosten und beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).


Auch von der von EU-Agrarkommissar Phil Hogan wegen der Dürre erlaubten vorzeitigen Auszahlung der Direktzahlungen bis Mitte Oktober wird Deutschland keinen Gebrauch machen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor alle Kontrollen abgeschlossen sind. „In der Praxis ist ein so früher Abschluss der Kontrollen durch die Länder aber nicht möglich“, teilt das BMEL gegenüber top agrar als Begründung mit. Als Beispiele gibt das BMEL die Mindestbewirtschaftung der aus der Erzeugung genommenen Flächen, die noch bis zum 15. November erlaubt ist sowie den Zwischenfruchtanbau auf Ökologischen Vorrangflächen an. Beide finden auch noch nach Mitte Oktober statt und müssten danach noch kontrollierbar sein, so die Begründung. „Zwischen Abschluss der Kontrollen und Auszahlung liegen wegen des noch zu bewältigenden Verwaltungsaufwandes in der Regel rund vier Wochen“, so das BMEL. Die Auszahlung der Direktzahlungen wird daher in Deutschland auch dieses Jahr wie im Regelfall Ende Dezember erfolgen.


Bund-Ländertreffen zu Witterungsschäden am 31. Juli


Um das Ausmaß der Ernteschäden wegen der Trockenheit und der Witterungsextreme in diesem Jahr abzuschätzen, wollen sich die Abteilungsleiter der Agrarministerien von Bund und Ländern dennoch erstmalig am 31. Juli treffen. Dabei soll es aber zunächst nur um eine „Bestandsaufnahme der diesjährigen Witterungsschäden“ gehen, bestätigte das BMEL gegenüber top agrar. Der Bund kann bei sogenannten „außergewöhnlichen Naturereignissen“ finanzielle Hilfen an die Landwirtschaft leisten. Voraussetzung dafür ist laut dem BMEL die Einstufung des Schadensereignisses als „Ereignis von nationalem Ausmaß“. Ob die Ernteeinbußen in diesem Jahr dies erfüllen, könne erst nach der Vorlage der Ernteergebnisse entschieden werden. Der jährliche Erntebericht des BMEL erscheint in der Regel aber erst Mitte bis Ende August.


Die letzten außergewöhnlichen Naturereignisse, bei denen der Bund ein Ereignis von nationalem Ausmaß anerkannt hat, waren die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 sowie die Dürre 2003. Bei den Hochwassern 2002 und 2013 kam es in acht bzw. elf Bundesländern zu erheblichen Schäden in Privathaushalten, Unternehmen und an der Infrastruktur. Bei der Dürre 2003 kam es in der Landwirtschaft zu Ernteschäden sowie zu Schäden in der Tierproduktion.


Länder warten für Maßnahmen Ernteberichte ab


Auch die Länder warten mit Ihren Maßnahmen darauf, bis alle Ernteergebnisse vorliegen. Diese können von sich aus bei „außergewöhnlichen Naturereignissen“, zu denen auch Dürre zählt, Entschädigungen an Landwirte zahlen. Dafür müssen die Landwirte allerdings nachweisen, dass mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des landwirtschaftlichen Unternehmens oder 20 Prozent des forstwirtschaftlichen Potenzials des Unternehmens zerstört wurden. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen bestätigen gegenüber top agrar, dass sie das nach der Vorlage der Ernteergebnisse Mitte August bis Anfang September für ihre Länder prüfen werden.


In Sachsen können Landwirte bereits jetzt Anträge auf Entschädigung stellen, wenn sie nachweisen können, dass der Durchschnittsertrag des gesamten Unternehmens in diesem Jahr den Durchschnittsertrag der vergangenen drei Jahre um 30 Prozent unterschreitet und keine Rücklagen vorliegen. In diesem Fall können in Sachsen Entschädigungen von 80 Prozent des Schadens rückzahlungsfrei ausgezahlt werden.


Nordrhein-Westfalen schätzt die Erntesituation je nach Region im eigenen Bundesland sehr unterschiedlich ein. Landesweit wird es daher wohl kaum zu Hilfsangeboten kommen. „In NRW sind die Schäden nach jetzigem Stand noch nicht so außergewöhnlich, dass Entschädigungen zu zahlen sind“, heißt es im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium.

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