Das Antragsverfahren für die Dürrehilfe läuft in Brandenburg nun eine Woche länger und endet am Freitag, den 7. Dezember 2018. Bis dahin müssen Landwirtschaftsbetriebe ihre Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), eingereicht haben.
Der Bund hat sich für ein Verfahren entschieden, das, insbesondere wenn es um juristische Personen wie die Anteilseigner der Agrargenossenschaften geht, große Anforderungen stellt, erklärt das Ministerium dazu. Der hohe Zeitdruck ergebe sich daraus, dass der Bund seine Mittel nur 2018 zur Verfügung stellt.
Über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg könnten die Antragsformulare für das Bund-Länder-Programm ausgefüllt werden:
Zum Ausgleich der diesjährigen Trockenschäden in der Landwirtschaft werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Dürrehilfe“ für Brandenburg insgesamt 46 Millionen Euro bereitgestellt. 23 Millionen Euro trägt der Bund, 23 Millionen das Land. Die Mittel stehen für Agrarbetriebe zur Verfügung, die aufgrund der Wettersituation 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind.