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Empirische Grundlage fehlt

Durchgefallen: Wissenschaftler zerreißen geplantes Agrarstrukturgesetz Brandenburgs

Forscher haben den Entwurf für das brandenburgische Agrarstrukturgesetz durchgearbeitet und sich entsetzt: Darin werde das Vorurteil bedient, als gäbe es nur Finanzinvestoren und Spekulanten.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Agrarstrukturgesetzentwurf des Landes Brandenburg sieht umfassende Eingriffe in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt vor. Wissenschaftler der Forschungsgruppe FORLand kritisieren den Entwurf und identifizieren darin zahlreiche fehlerhafte Grundannahmen.

Der Entwurf des Agrarministeriums sieht deutliche Verschärfungen gegenüber den bestehenden Regelungen des Grundstücksverkehrs und des Landpachtverkehrsgesetzes vor. Sie betreffen ein Vorkaufsrecht regionaler Landwirte, Obergrenzen für Kauf- und Pachtpreise sowie Begrenzungen der Flächenausstattung von Unternehmen und Unternehmensverbünden.

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Landwirtschaft in Brandenburg ist vielfältig und wettbewerbsfähig

Prof. Martin Odening von der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Autorenteams, äußert sich kritisch: „Der Entwurf basiert auf dem Narrativ einer Bedrohung durch renditeorientierte Finanzinvestoren, deren Aktivitäten einer vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Brandenburg durch Preistreiberei und Flächenentzug entgegenstehen. Diesem Narrativ fehlt jedoch eine schlüssige empirische Grundlage."

Laut den Analyseergebnissen ist die Landwirtschaft in Brandenburg vielfältig und wettbewerbsfähig, die Bodenpreise sind vergleichsweise niedrig, und es besteht eine breite Streuung des Eigentums. „Der Großteil der landwirtschaftlichen Flächen befindet sich im Eigentum von landwirtschaftlichen und insbesondere 175.000 nichtlandwirtschaftlichen Privatpersonen,“ erklärt Odening.

Die Autoren weisen jedoch auch darauf hin, dass bereits 23% der Fläche in Brandenburg im Eigentum oder in Bewirtschaftung von 72 großen Verbünden mit mehr als 2.600 ha stehen und nicht, wie in der Gesetzesbegründung angegeben, lediglich 24 Unternehmen betroffen sind.

Erinnert an DDR-Planwirtschaft

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, Kauf- und Pachtpreise durch seitens der Verwaltung berechnete Ertragswerte zu begrenzen, statt sich an den Erwartungen und Plänen der im Wettbewerb zueinanderstehenden Erwerber und Pächter zu orientieren. „Die vorgesehenen Preisbegrenzungen erinnern an die gescheiterten agrarpolitischen Prinzipien der DDR-Planwirtschaft und der Marktordnungen der EU-Agrarpolitik aus dem letzten Jahrhundert,“ warnt Prof. Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) in Halle, Mitautor der Studie.

Entwertung und enorme Folgekosten zu erwarten

Die Folgen dürften gravierend sein: „Zum einen sind massive Entwertungen des Eigentums landwirtschaftlicher Flächen zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen ebenso wie vieler Privateigentümer zu erwarten. Zum anderen könnten durch die Ausschaltung wettbewerblicher Prinzipien und der Funktionen von Märkten enorme Folgekosten für den Sektor sowie für die Gesellschaft insgesamt entstehen,“ so Balmann.

„Gerade angesichts der enormen Herausforderungen der Digitalisierung, des demographischen Wandels sowie auch des Klimawandels sollte man nicht in die Falle der Planwirtschaft zurückfallen“, fügt Balmann hinzu. "Es ist wichtig, dass wir die Auswirkungen solcher Regelungen vor der Vielschichtigkeit der landwirtschaftlichen Realität sachlich analysieren, statt uns an gefühlten „Wahrheiten“ zu orientieren. Andernfalls riskieren wir nicht nur negative wirtschaftliche Auswirkungen, sondern auch eine Beschädigung der langfristigen Nachhaltigkeit und Vielfalt der Landwirtschaft in Brandenburg."

Die Forscher betonen, dass es wichtig ist, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und die langfristigen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Agrarstruktur, die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft in Brandenburg und die Gesellschaft sorgfältig zu prüfen.

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