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EFSA gibt Empfehlungen zum Tierschutz beim Schlachten

Konkrete, einfache Maßnahmen, um den Schlachtprozess zu dokumentieren und so den Tierschutz zu belegen, haben Wissenschafter in drei Gutachten zum Schutz von Schweinen, Schafen und Ziegen sowie von Hühnern und Puten beim Schlachten vorgeschlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Konkrete, einfache Maßnahmen, um den Schlachtprozess zu dokumentieren und so den Tierschutz zu belegen, haben Wissenschafter in drei Gutachten zum Schutz von Schweinen, Schafen und Ziegen sowie von Hühnern und Puten beim Schlachten vorgeschlagen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Dezember veröffentlicht hat.


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Die Schlachthofarbeiter sollen beispielsweise bei Schweinen zur Betäubung der Tiere durch Elektroschocks oder Kohlendioxyd, dem Anstechen, dem Ausbluten lassen und dem Aufhängen jeweils auf Atmung, Muskelspannung sowie Hornhaut- und Augenlidreflexe achten. Bis zum Ausbluten müssen auch Zuckungen und Krämpfe der Muskulatur berücksichtigt werden. Wird mit Kohlendioxyd betäubt, kann zur Kontrolle auch leicht in die Nase gestochen oder ins Ohr gekniffen werden. Mindestens zwei der aufgezählten Indikatoren sollten genutzt werden.


Die Wissenschaftler betonen außerdem, dass die Arbeiter ausnahmslos alle Tiere kontrollieren müssen; der Tierschutzbeauftragte eines Unternehmens kann es mit einer gewissen Stichprobe bewenden lassen. Um die optimale Frequenz dafür zu berechnen, haben die Forscher ein mathematisches Modell entwickelt, das unter anderem Gesamtdurchsatz und mögliche Störhäufigkeiten berücksichtigt.


Spätestens vor dem Brühen


Analog zum Verfahren bei den Schweinen soll auch bei der Geflügelschlachtung auf Muskelzuckungen, Atmung und spontanes Blinzeln geachtet werden und zwar jeweils nach der Betäubung im elektrischen Wasserbad oder durch Gasgemische, vor dem Halsschnitt und beim Ausbluten. Zusätzlich wird empfohlen, Hornhautreflexe, Flügelschlagen, Schlucken und Kopfbewegungen zu berücksichtigen.


Bei der Schlachtung ohne Betäubung soll vor allem sichergestellt werden, dass die Tiere vor dem Brühen tot sind. Vergleichbar zum Geflügel und zu den Schweinen sind die Anforderungen bei der Schlachtung von Schafen und Ziegen. Die Gutachten wurden im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung durchgeführt. Danach müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Tiere nach der Betäubung bewusstlos und vor der Weiterverarbeitung tatsächlich tot sind. Ein wissenschaftliches Gutachten zur Überwachung bei Rindern wurde bereits Anfang Dezember veröffentlicht.


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