Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat heute für eine Freigabe von Glyphosat-Studien geurteilt. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Öffentliches Interesse höher als Geschäftsinteressen
Die Luxemburger Richter urteilten, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.
Geklagt hatten vier grüne Europaparlamentarier
Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten geklagt. Den Abgeordneten Heidi Hautala, Benedek Jávor, Michèle Rivasi und Bart Staes war von der Efsa der Zugang zu Studien über das Krebsrisiko von Glyphosat verwehrt worden. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten - unter anderem von dem mittlerweile von Bayer übernommenen Hersteller Monsanto und von Cheminova.
Grüne wollen aktuelle Zulassung hinterfragen
Der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der grünen Bundestagsfraktion, Harald Ebner, hat das Urteil erwartungsgemäß begrüßt. Zusammen mit der beschlossenen Reform für mehr Transparenz bei den Zulassungsverfahren sei dies ein deutliches Signal an alle Hersteller und Behörden in Europa, sagte er. Die Informationen, die in Folge dieses Urteils veröffentlicht werden, müssten nun gründlich geprüft werden, so Ebner weiter. Er forderte eine “gründliche Neubewertung“ des Wirkstoffes Glyphosat, bei der auch die aktuelle EU-Zulassung hinterfragt werden solle.