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Hofübernahme: Ein Betrieb – mehrere Übernehmer

Ein Sohn oder eine Tochter übernimmt den Betrieb – das ist der Standardfall. Übernehmen zwei oder mehr Kinder, wird es kompliziert. Aber das Puzzle lässt sich lösen.

Lesezeit: 5 Minuten

Ob es eine gute Idee ist, wenn zwei oder mehr Kinder aktiv in den elterlichen Betrieb einsteigen und diesen dann gemeinsam übernehmen? Dazu gibt es kontroverse Meinungen. Die einen sagen: Ein zu hohes Risiko für Betrieb und Familie, wenn es dann doch nicht klappt. Die anderen meinen: Eine richtig gute Chance, um einen dynamisch wachsenden Betrieb in die Zukunft zu führen.

Hört man sich in der Praxis um, wird klar: Dass zwei oder mehr Kinder einen Betrieb aktiv übernehmen, ist selten – kommt aber immer öfter vor und kann funktionieren. Eine solche Übergabe ­erfordert jedoch Mut, ein gutes familiäres Zusammenspiel und ist nie eine 08/15-Hofübergabe.

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Die Übernahme ist meist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung, die die Eltern nicht von vornherein auf dem Plan hatten. „Oft handelt es sich um Betriebe, die die Eltern in Zusammenarbeit mit den Kindern schon dynamisch entwickelt und diversifiziert haben“, berichtet Albrecht Macke vom BB Göttingen.

Die Einheit müsse groß genug sein, damit die Übernehmer eigene Aufgabenbereiche haben und das Einkommen entsprechend hoch ist. Läuft es gut, profitieren die einzelnen Betriebszweige von den Synergieeffekten, z. B. wenn ein Bruder die Sauenhaltung, der andere die Mastschweine übernimmt. Ein weiterer Vorteil: Für die Geschwister ist es meist selbstverständlich, sich z. B. im Krankheits- oder Urlaubsfall bei der Arbeit zu vertreten.

Hofübernahme ist ein komplexes Vorhaben

Die konkrete Übernahme ist immer ein Balanceakt. Es gilt die Existenz des Betriebes und die der Übernehmer mit ihren Familien abzusichern. Und es geht um Erbgerechtigkeit. Im Kern dreht es sich oft darum, ob und wie das Betriebsvermögen unter den Geschwistern aufgeteilt und wie die Unternehmensbeteiligungen geregelt werden. Das ist mitunter höchst kompliziert.

Um ein passendes Modell zu finden, sind viele Gespräche und ein kluges Abwägen notwendig. Wichtig ist, dass die Familie irgendwann weiß, was sie will. Bei der Umsetzung helfen dann Betriebs-, Rechts- und Steuerberater, um so die zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Fallstricke zu umschiffen.

Am häufigsten ist der Einstieg der Kinder in eine GbR mit den Eltern. Dabei bringen die Eltern das Betriebsvermögen als Sonderbetriebsvermögen in die Gesellschaft ein. Später ist eine Aufteilung des Betriebsvermögens zwischen den Geschwistern möglich, aus steuerlichen Gründen aber frühestens nach zwei Jahren. Im Einzelfall, je nach Vermögensaufteilung, Beteiligungen und Haftungsfragen kann aber auch eine andere Rechtsform die passende sein, wie z. B. eine GmbH & Co. KG.

Getrennt wohnen für unabhängige Privatleben

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Geschwister samt ihren Familien sollten jeweils ein eigenes Dach über dem Kopf haben, um ein voneinander unabhängiges Privatleben führen zu können.

Insbesondere in Außenbereichslagen kann das ein Problem sein, da die Behörden im Regelfall kein zweites Betriebsleiterhaus genehmigen. Eine Ausnahme gilt in Bayern, wo nach einer „Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Bau- und Landwirtschaftsministerien“ in bestimmten Fällen und unter Berücksichtigung des Arbeitskräftebedarfes ein zweites Betriebsleiterhaus genehmigungsfähig ist.

Ansonsten läuft es oft so, dass ein Übernehmer auf dem Hof bleibt, der andere in ein nahe gelegenes Wohnhaus, z. B. im nächsten Dorf, zieht. Manchmal gibt es auch schon ein weiteres Wohnhaus, u. U. auf einer zweiten Hofstelle.

Geregelt werden muss zudem das Altenteil der Eltern und die Abfindung der Geschwister. Gut ist, wenn die Eltern schon frühzeitig vorgesorgt haben und z. B. Immobilien für die weichenden Erben erworben haben.

Übrigens: Falls Eltern einen Hof im Sinne der Höfeordnung an mehrere Kinder übergeben wollen, müssen sie den Hofvermerk löschen lassen und für die Zeit bis zur Hofübergabe passende erbrechtliche Regelungen treffen.

Exitstrategie für "Aussteiger"

Auch wenn alles noch so gut geregelt ist – falls eines der Geschwisterkinder ausfällt oder die Zusammenarbeit kündigt, stehen schnell der Betrieb und die Existenzen der Übernehmer auf dem Spiel. Für diesen Fall sollten die Beteiligten deshalb von Anfang an praktikable Ausstiegsoptionen vereinbaren.

Ziel muss sein, dem „Aussteiger“ einen fairen Ausstieg und dem anderen Gesellschafter eine Weiterbewirtschaftung des Betriebes zu ermöglichen. Dabei geht es dann z. B. um Nutzungsrechte, Andienungspflichten oder Vorkaufrechte zugunsten desjenigen, der den Betrieb weiterführt. Auszahlungen an den aussteigenden Gesellschafter können ggf. zu reduzierten Unternehmens- bzw. Verkehrswerten erfolgen.

Für den Todesfall sollten die Geschwister erbrechtliche Regelungen treffen, die die Interessen von Familie und Betrieb berücksichtigen. 

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Kurz kommentiert: "Kann gut passen"

Eine(r) bekommt den Hof: Das ist gängige Praxis und ein Erfolgsmodell. Dass die Übernahme ­eines aktiven Betriebes durch mehrere ­Geschwister ebenso erfolgreich sein kann, das zeigt die Praxis. Klar ist aber auch: Wenn es Streit gibt oder der Übergang in die nächste Generation ansteht, wird es richtig kompliziert. Damit muss sich die Familie ­intensiv auseinandersetzen – und auch aushalten, nicht alles vorausplanen zu können.

Ohne eine offene Grundhaltung geht es hier nicht. Geschwister, die sich dafür entscheiden, haben aber meist eine hohe Motivation, wählen ihren Weg ganz bewusst und finden Lösungen. Das sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hofübernahme.

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