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Eine neue Grundsteuer trifft auch die Landwirte!

Bekanntlich prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit die Regelungen, weil die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen könnten. Wir sprachen darüber mit DBV-Rechtsanwalt Stefan Walter.

Lesezeit: 3 Minuten

top agrar sprach mit Rechtsanwalt Stefan Walter vom DBV Berlin über mögliche Änderungen bei der Grundsteuer. Bekanntlich prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit die Regelungen, weil die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen könnten.



Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Warum?


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Walter:Die Kommunen erheben die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte. Diese wurden im Westen seit 1964, im Osten seit 1935 nicht mehr angepasst. Daher ist fraglich, ob die Bürger gerecht belastet werden oder ob die unterschiedliche Belastung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.


Warum haben die Länder nicht früher versucht, eine neue Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer zu finden?


Walter:Bereits im Juni 2016 hatten sich die Länder, bis auf Bayern und Hamburg, auf einen Gesetzesentwurf geeinigt: Für landwirtschaftliche Betriebe wollen sie künftig vereinfacht dargestellt ein neues Ertragswertverfahren anwenden (Grundsteuer A). Für Wohnhäuser und Gebäude auf Hofstellen und für nicht-landwirtschaftliche Flächen will man die Bodenrichtwerte inklusive pauschaler Zuschläge für Gebäude zugrunde legen (Grundsteuer B). Wegen der Bundestagswahl wurde der Gesetzesentwurf jedoch nicht weiter verfolgt.


Wie geht es jetzt weiter?


Walter: In der Verhandlung haben die Länder betont, dass eine Neubewertung, wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen könnte. Schließlich müssten sie zunächst mehrere Millionen Gebäude und Flächen neu bewerten. Halten die Richter die Einheitsbewertung für verfassungswidrig, geben sie dem Gesetzgeber vermutlich aber keine zehn Jahre Zeit für eine Neuregelung. Daher könnten andere Modelle gewählt werden. Die Einheitswerte könnten z. B. durch einen pauschalen wertunabhängigen Faktor ersetzt werden, der mit der Flächengröße multipliziert wird. Dies wäre zügig umsetzbar. Noch ist aber unklar, nach welchem Modell die Grundsteuer künftig berechnet werden soll.


Wie sind die Landwirte von einer möglichen Reform betroffen?


Walter: Da der Gesetzgeber die Grundsteuerbemessung in Gänze neu regeln will, betrifft das auch die Landwirte. Ob die Steuerlast höher sein wird als bisher, ist offen. Denn anhand der Steuerhebesätze entscheiden letztendlich die Kommunen über die Steuerhöhe. Und die waren in den letzten Jahren mit Anhebungen der Grundsteuer nicht gerade zurückhaltend.


Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung der Verfassungsrichter zu rechnen?


Walter: Erst in einigen Monaten. Wir gehen davon aus, dass die Richter entscheiden, dass die Länder die Einheitswerte neu berechnen müssen. Dann wäre für die politische Diskussion entscheidend, wie lange die Länder die Grundsteuer noch auf Grundlage der alten Einheitsbewertung erheben dürfen und wie viel Zeit bleibt, sie zu reformieren. Je kürzer diese Frist, desto eher kommt eine Neuregelung, die zügig umsetzbar ist.

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