Einfuhrzölle: EU gewinnt „Pommes-Streit“ mit Kolumbien
Die EU-Kommission gewinnt ein Verfahren gegen Kolumbien bei der Welthandelsorganisation. Vordergründig geht es um Pommes-Exporte. Für die EU ist es ein wichtiges Signal im WTO-Streit mit den USA.
Die EU hat ein Verfahren gegen Kolumbien bei der Welthandelsorganisation (WTO) gewonnen. Der Auslöser des Streits? Tiefkühl-Pommes aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, bzw die Einfuhrzölle, mit denen die Kolumbianer ebendiese belegen wollten.
Nach den Regeln der WTO ist das nicht rechtens, urteilte das Schiedsgericht der WTO.
„Die von Kolumbien auf tiefgekühlte Pommes frites aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden eingeführten Antidumpingzölle verstoßen gegen die Regeln der WTO verstoßen“, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission.
Erfolg für Kartoffelerzeuger
Die Brüsseler Behörde bezeichnet die Entscheidung als „Erfolg für europäische Hersteller, deren Ausfuhren nach Kolumbien im Wert von weit über 20 Mio. € von den kolumbianischen Zöllen betroffen waren“.
Laut der EU-Statistikbehörde Eurostat haben die 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 Tiefkühlpommes im Wert von gut 2 Mrd. € in Drittstaaten exportiert. Der Handel mit Kolumbien macht also lediglich 1 % der Drittlandexporte aus. Aus Sicht der EU-Kommission ist es jedoch ein Zeichne der Stärke für den globalen Handel und die Bedeutung der WTO.
Seit 2019 blockieren die Vereinigten Staaten die Neubesetzung wichtiger Posten der WTO und hatte in wichtiges WTO-Gericht de facto arbeitsunfähig gemacht. Präsident Biden bezeichnete die WTO jüngst jedoch als „gutes Instrument“ und deutete an, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Kolumbien muss Zollregeln anpassen
Nach EU-Angaben muss die kolumbianische Regierung ihre Zollregeln nun anpassen. Erledigt sie das nicht, könne die EU eine Genehmigung der WTO zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen einholen. Das könnten dann beispielsweise ähnliche Einfuhrzölle für Waren aus Kolumbien sein.
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Die EU hat ein Verfahren gegen Kolumbien bei der Welthandelsorganisation (WTO) gewonnen. Der Auslöser des Streits? Tiefkühl-Pommes aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, bzw die Einfuhrzölle, mit denen die Kolumbianer ebendiese belegen wollten.
Nach den Regeln der WTO ist das nicht rechtens, urteilte das Schiedsgericht der WTO.
„Die von Kolumbien auf tiefgekühlte Pommes frites aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden eingeführten Antidumpingzölle verstoßen gegen die Regeln der WTO verstoßen“, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission.
Erfolg für Kartoffelerzeuger
Die Brüsseler Behörde bezeichnet die Entscheidung als „Erfolg für europäische Hersteller, deren Ausfuhren nach Kolumbien im Wert von weit über 20 Mio. € von den kolumbianischen Zöllen betroffen waren“.
Laut der EU-Statistikbehörde Eurostat haben die 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 Tiefkühlpommes im Wert von gut 2 Mrd. € in Drittstaaten exportiert. Der Handel mit Kolumbien macht also lediglich 1 % der Drittlandexporte aus. Aus Sicht der EU-Kommission ist es jedoch ein Zeichne der Stärke für den globalen Handel und die Bedeutung der WTO.
Seit 2019 blockieren die Vereinigten Staaten die Neubesetzung wichtiger Posten der WTO und hatte in wichtiges WTO-Gericht de facto arbeitsunfähig gemacht. Präsident Biden bezeichnete die WTO jüngst jedoch als „gutes Instrument“ und deutete an, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Kolumbien muss Zollregeln anpassen
Nach EU-Angaben muss die kolumbianische Regierung ihre Zollregeln nun anpassen. Erledigt sie das nicht, könne die EU eine Genehmigung der WTO zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen einholen. Das könnten dann beispielsweise ähnliche Einfuhrzölle für Waren aus Kolumbien sein.