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Schlachtbetrieb in Tauberbischofsheim startet wieder

Nachdem der Schlachthof Tauberbischofsheim Mitte Februar wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße seine Produktion einstellen musste und der Betreiber umfangreich modernisiert hat, startet der Schlachtbetrieb nun langsam wieder.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem der OSI-Schlachthof Tauberbischofsheim Mitte Februar wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße seine Produktion einstellen musste und der Betreiber umfangreich modernisiert hat, startet der Schlachtbetrieb nun langsam wieder.


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Nach der am Dienstag erfolgten Probeschlachtung ist geplant, einen eingeschränkten Schlachtbetrieb mit strengen Auflagen in der kommenden Woche wieder zu ermöglichen. Der Tierschutz spielt hierbei die zentrale Rolle, erklärt dazu das Stuttgarter Agrarministerium. Die nun angeordneten Maßnahmen würden hier zu einer deutlichen Verbesserung beitragen, sagte Agrarminister Peter Hauk am Donnerstag.



Gerade bei Schlachthöfen sei die Bevölkerung besonders sensibel. Deshalb liege ein entscheidender Fokus und sehr viel Verantwortung bei den Schlachthofmitarbeitern. „Wer in einem Schlachthof arbeitet, der muss nicht nur sein Handwerk verstehen. Es geht darum, die Tiere tierschutzkonform und so ruhig und umsichtig wie möglich zu behandeln. Darauf wurden die Mitarbeiter nochmal intensiv geschult“, so der Minister. Eine besondere Rolle spiele hierbei der Tierschutzbeauftragte vor Ort, sowie die anwesenden Veterinäre des Landratsamts.



Nach den Vorfällen in dem Schlachthof wurde durch das Landratsamt, das Regierungspräsidium und das Ministerium gemeinsam mit dem Betrieb ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der nun gelte.

Dieser beinhaltet:

  • bauliche Maßnahmen (Umbau der Zutriebswege, Umbau bzw. ab Mai Neubau der Betäubungsbucht)
  • organisatorische Maßnahmen (Anlieferung und Unterbringung der Tiere, Betäubung, Schulung/Sachkunde des Personals, klare Definition der Tätigkeit des örtlichen Tierschutzbeauftragten, Verfahren zur Überwachung der Betäubung)
  • Dokumentation des Betriebes (Überarbeitung der Standardarbeitsanweisungen - diese sind Handlungsanweisungen des Schlachthofunternehmers für die Mitarbeiter, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben sicherzustellen -, Verfahren zur Überwachung der Betäubung erstellen)
In den kommenden Wochen soll eine eingeschränkte Schlachtung unter strengen Vorgaben erfolgen. Das bedeutet:

  • Es dürfen nicht mehr als 15 Tiere pro Stunde geschlachtet werden.
  • Tiere bestimmter Kategorien dürfen nicht geschlachtet werden (insbesondere Bullen über 800 kg Körpergewicht, Rinder unter 350 kg Körpergewicht sowie Rinder z.B. mit langen Hörnern).
  • Die Schlachtung erfolgt in enger Abstimmung und unter Überwachung durch das Veterinäramt.
Regierungspräsidium und Ministerium werden den Verlauf und die konsequente Einhaltung der Maßnahmen begleiten.



Dies gilt vorerst bis zum Einbau und Einsatz der neuen Betäubungsfalle im Mai. Danach müssen die betrieblichen Arbeitsanweisungen angepasst werden, es wird eine erneute 'Probeschlachtung' durchgeführt und über eventuell weitere Maßnahmen entschieden. Im Schlachthof muss ein eigener Tierschutzbeauftragter stets anwesend sein, diesem kommt in der Überwachung der Betäubung und Schlachtung eine entscheidende Rolle zu.

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