Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

Eingewachsene Anbindekette aus Haut gerissen

Wegen Tiermisshandlung hat das Augsburger Amtsgericht in einem Berufungsverfahren einen 53-jährigen Landwirt aus Untermeitingen zur Zahlung von 2.000 Euro verurteilt. Der Tierhalter soll bei einem Rind eine eingewachsene Anbindekette gewaltsam heraus gerissen haben. Grund: Völlige Überforderung und wirtschaftliche Not.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen Tiermisshandlung hat das Augsburger Amtsgericht in einem Berufungsverfahren am Freitag einen 53-jährigen Landwirt aus Untermeitingen zur Zahlung von 2.000 Euro verurteilt. In einem ersten Urteil betrug die Strafe noch 3.600 Euro.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Tierhalter soll bei einem Rind eine eingewachsene Anbindekette gewaltsam heraus gerissen haben. Das Tier hätte daraufhin eine mehrere Zentimeter tiefe Wunde mit Blutkrusten und Eiter im Nacken gehabt. Einen Tierarzt habe der Bauer nicht gerufen, berichtet die Augsburger StadtZeitung von dem Verfahren.


Das Jungrind soll zudem unterernährt und unterentwickelt gewesen sein, lautete demnach ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Über seinen Anwalt habe der Landwirt die Vorwürfe eingeräumt. Der Mandant habe versucht, die Wunde selbst zu behandeln. Dass er keinen Tierarzt gerufen habe, habe finanzielle Gründe. Der 53-Jährige, der seinen Bauernhof mit etwa 35 Rindern alleine führt, sei "völlig überfordert", beschreibt der Verteidiger seinen Eindruck. Der Landwirt lebe vom Milchgeld und kämpfe um seine Existenz. Rund 17 800 Euro erwirtschafte er im Jahr, nach Abzug von Versicherungen und anderen Verpflichtungen blieben ihm davon etwa 7100 Euro übrig. "Das macht monatliche Einkünfte von 600 Euro", rechnete der Anwalt laut der StadtZeitung vor.


Allerdings sei der Betriebsinhaber schon früher mit Ordnungswidrigkeiten aufgefallen, heißt es weiter. So habe er 2015 eine Geldbuße von 600 Euro zahlen müssen, weil sich bei einem seiner Rinder aufgrund von zu langen Klauen Abszesse und eine eitrige Sehnenscheidenentzündung gebildet hatten.



"Wirtschaftliche Not kann keine Rechtfertigung sein, das Tierwohl zu vernachlässigen. Das Rind litt für mindestens vier Wochen unter erheblichen Schmerzen", erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Verteidiger des Landwirts konterte, dass er nicht mit Vorsatz gehandelt und gedacht habe, er könne das Tier selbst behandeln.



Der Richter hielt fest, dass es ja sein könne, dass der 53-Jährige in wirtschaftlicher Not sei. Doch dann müsse er möglicherweise die Konsequenz ziehen und die Landwirtschaft aufgeben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.