Bauernmilliarde: Einige Landwirte müssen Geld zurückzahlen
Wer eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten hat und zum Jahreswechsel in die Regelbesteuerung gewechselt ist, muss einen Teil der Vorsteuer aus dem Maschinenkauf zurückzahlen.
Haben Sie im vergangenen Jahr eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten und sind zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt? Dann müssen Sie den Wechsel unverzüglich bei der Rentenbank anzeigen und einen Teil der Vorsteuer aus der geförderten Investition zurückzahlen. Im Gegenzug erstattet Ihnen künftig das Finanzamt einen Großteil der Vorsteuer.
Hintergrund: Die Rentenbank hat Pauschalierern auch die Umsatzsteuer mitfinanziert (40 % Förderung). Die Vorsteuer verteilt das Finanzamt beim Übergang zur Regelbesteuerung fiktiv auf einen Zeitraum von fünf Jahren (ab Kauf). Da Sie im ersten Jahr als Pauschalierer gestartet sind, nun aber der Regelbesteuerung unterliegen, haben Sie für vier Jahre Anspruch auf eine Vorsteuererstattung. Im Gegenzug müssen Sie für diese Jahre aber die Förderung, die auf die Umsatzsteuer entfällt, zurückzahlen. Damit sind nun zwei Dinge verbunden:
Melden Sie sich bei der Rentenbank und zeigen Sie dort den Wechsel in die Regelbesteuerung an und führen Sie die anteilige Förderung wieder ab, damit Sie nicht den gesamten Anspruch verlieren.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Er kann die anteilige Vorsteuer für Sie ermitteln und für Sie die Vorsteuerkorrektur beim Finanzamt beantragen.
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Haben Sie im vergangenen Jahr eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten und sind zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt? Dann müssen Sie den Wechsel unverzüglich bei der Rentenbank anzeigen und einen Teil der Vorsteuer aus der geförderten Investition zurückzahlen. Im Gegenzug erstattet Ihnen künftig das Finanzamt einen Großteil der Vorsteuer.
Hintergrund: Die Rentenbank hat Pauschalierern auch die Umsatzsteuer mitfinanziert (40 % Förderung). Die Vorsteuer verteilt das Finanzamt beim Übergang zur Regelbesteuerung fiktiv auf einen Zeitraum von fünf Jahren (ab Kauf). Da Sie im ersten Jahr als Pauschalierer gestartet sind, nun aber der Regelbesteuerung unterliegen, haben Sie für vier Jahre Anspruch auf eine Vorsteuererstattung. Im Gegenzug müssen Sie für diese Jahre aber die Förderung, die auf die Umsatzsteuer entfällt, zurückzahlen. Damit sind nun zwei Dinge verbunden:
Melden Sie sich bei der Rentenbank und zeigen Sie dort den Wechsel in die Regelbesteuerung an und führen Sie die anteilige Förderung wieder ab, damit Sie nicht den gesamten Anspruch verlieren.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Er kann die anteilige Vorsteuer für Sie ermitteln und für Sie die Vorsteuerkorrektur beim Finanzamt beantragen.