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Mobilfunkausbau

Einigung auf Mustermietvertrag: Erschließung von Funkmaststandorten jetzt einfacher

Anhand eines neuen Mustervertrages für Mobilfunkmasten-Standorte können Verträge für die einzelnen Grundstücke einfacher abgeschlossen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes (MIG) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben sich auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung von Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt. Anhand des Mustervertrages können künftig Einzelverträge mit Grundstückseigentümern ohne aufwändige Verhandlungen abgeschlossen werden.

Das steht drin im Mustervertrag

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Der Mustervertrag enthält zu den wesentlichen Vertragsinhalten faire Regelungen, u.a. zur Vertragslaufzeit, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften sowie Empfehlungen zu angemessenen Miethöhen und deren Anpassungen während der Vertragslaufzeit. Der DBV wird seinen Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden diesen Mustervertrag als Beratungsgrundlage für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.

Die Mustervertragsregelungen haben Empfehlungs- und Orientierungscharakter und beinhalten keine verbindlichen Vorgaben für die Vertragsverhandlungen im Einzelfall. Für eine Beratung/Prüfung von Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte stehen Verbandsmitgliedern in bewährter Form die Kreis- und Landesbauernverbände zur Verfügung.

Der Mustervertrag geht nun an die Landesbauernverbände und wird von dort jeweils an die Kreisstellen weitergereicht. Dort dürfte er in einigen Wochen vorliegen, sagte Dr. Wolfgang Krüger, Leiter Fachbereich Recht, Steuern, Soziales beim DBV, gegenüber top agrar online. Er ist ausschließlich dort in der individuellen Einzelberatung nutzbar.

Erfreut zeigt sich DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: „Gerade für eine Vielzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist für die Nutzung der Digitalisierungspotenziale eine öffentlich geförderte flächendeckende Erschließung auch in dünnbesiedelten ländlichen Räumen unerlässlich. Zugleich war es für den DBV wichtig, aus Sicht der Grundstückseigentümer dafür auch ausgewogene Mietverträge und unter Berücksichtigung der Förderung angemessene Mietpreise sicherzustellen.“

Sobald die Standortvorbereitung abgeschlossen ist, veröffentlicht die MIG einen Förderaufruf unter www.netzda-mig.de. Interessierte Unternehmen können sich darum bewerben, auf dem jeweiligen Grundstück einen geförderten Mobilfunkmast zu errichten.

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