Nach monatelangem Streit hat sich die Koalition vergangene Woche auf drei noch offene Gesetzesvorhaben im Agrarbereich verständigt. Einig ist man sich nun bei der Novelle des Bundeswaldgesetzes, bei der Änderung des Tierschutzgesetzes zur Einführung eines "Tierschutz-TÜV" für Stalleinrichtungen sowie bei der Anpassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs, mit der insbesondere eine Informationspflicht für Unternehmen eingeführt werden soll, denen vergammelte Ware angeboten wird. Einen Informantenschutz, wie er von der SPD gefordert worden war, soll es hingegen nicht geben.
Vor allem die mit der Novelle des Bundeswaldgesetzes verbundene Festlegung von Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft hatte bis zuletzt eine Einigung verhindert. Besonders strittig war die Frage eines Kahlschlagverbots. Nunmehr soll zwar ein "grundsätzlicher Verzicht auf Kahlschläge" in die Anforderungen aufgenommen werden. Ausnahmen sollen allerdings in den Landesgesetzen geregelt werden. Zudem sollen die Waldbesitzer zum Aufbau "stabiler, vitaler und standortheimischer Wälder" verpflichtet werden. Von erheblicher Bedeutung für die Praxis ist eine Regelung, die eine Nutzung von Flächen mit schnellwachsenden Baumarten für energetische Zwecke ermöglichen soll. Auch Agroforstflächen sollen nicht unter den Waldbegriff des Gesetzes fallen und damit zur Bioenergieerzeugung genutzt werden können. Beide Seiten zeigten sich am Ende zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis.
Zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stallbausysteme erklärte Dr. Wilhelm Priesmeier von der SPD, dass das Bundesagrarministerium nun schnellstmöglich eine entsprechende Verordnung vorlegen müsse, die das alles im Detail regle. Seinen Angaben zufolge sind die Vorarbeiten dafür bereits abgeschlossen. Gemäß der Einigung werde es ab 2012 auf dem Markt nur noch geprüfte Stallbausysteme für Legehennen geben. Ziel der SPD sei es, den Tierschutz-TÜV zügig auch auf andere Nutztierarten auszuweiten. Dem Abgeordneten zufolge wird der Tierschutz-TÜV investitionswilligen Landwirte ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bieten. Gleichzeitig würden Baumaßnahmen und Tierschutzkontrollen wesentlich entbürokratisiert.
Die Gesetze sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden.