Die Reform der Grundsteuer ist nun doch überraschend wieder in Bewegung gekommen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist Berichten zufolge nun doch zu einem Kompromiss bereit, der Öffnungsklauseln für die Länder erlaubt. Die wollen das Recht behalten, selbst über die Regeln der Grundsteuer zu entscheiden. Dazu soll das Grundgesetz geändert werden. Das Kabinett könnte das Papier schon nächsten Mittwoch beschließen, ist zu hören.
Im Vorschlag von Scholz ist vorgesehen, dass künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Alle rund 36 Millionen Häuser sowie unbebaute Grundstücke müssten dann neu bewertet werden. Bayern dagegen wünscht sich ein Modell, das allein auf der Größe der Fläche basiert. Befürchtet wird, dass Öffnungsklauseln zu einem bundesweiten Flickenteppich bei der Grundsteuer führen könnten.
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sieht der Kompromiss nun vor, dass dem Bund per Grundgesetz-Änderung eine zusätzliche Gesetzgebungskompetenz übertragen wird und das Modell von Scholz zunächst bundesweit gilt. Die Länder sollten dieses Gesetz später aber durch eine eigene Grundsteuer-Regelung noch außer Kraft setzen dürfen. Für die nötige Verfassungs-Änderung bräuchte die Koalition aber die Stimmen von FDP und Grünen.