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Tarifverhandlungen

Einigung im Tarifstreit stellt Thüringer Höfe vor große Herausforderungen

Bei der tariflichen Arbeitszeit und der Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle haben Arbeitgeberverband und Gewerkschaft Lösungen gefunden, die den Einsatz von Personal auf den Höfen verkomplizieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einzelheiten des neuen Tarifvertrages in der Land- und Forstwirtschaft wurden am Mittwoch auf dem Verbandstag des Thüringer Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes (LuFAGV) in Bösleben vorgestellt.

Aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes stellen die Ergebnisse der Einigung zwischen dem LuFAGV und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe vor große Herausforderungen. Bei den Knackpunkten der Tarifverhandlungen – den Änderungen zur tariflichen Arbeitszeit und die Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle – wurden für die landwirtschaftlichen Betriebe Lösungen gefunden, die in Ernte- und Bestellzeiten den Einsatz des Personals verkomplizieren. Die erzielten Ergebnisse zollen aber auch dem Fachkräftemangel Tribut, dem sich die Thüringer Landwirtschaft gegenübersieht.

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Der Manteltarifvertrag bietet trotz der Verkomplizierung mit seinen zwei möglichen Arbeitszeitmodellen die für die landwirtschaftlichen Betriebe notwendige Flexibilität, die in Ernte- und Bestellzeiten notwendig ist. So dürfen in Ernte- und Bestellzeitgen zukünftig bis zu 12 Wochen im Jahr bis zu 60 Überstunden geleistet werden (Modell 1) oder Mehrarbeit über ein Guthabenkonto mit bis zu maximal 150 Stunden erfolgen. Für beide Modelle gilt, dass an maximal 36 Tagen im Jahr mehr als die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen 10 Stunden gearbeitet werden.

Im Entgelttarifvertrag wurde in der Basislohngruppe ein Stundenlohn in Höhe von 12,25 Euro (2019) bzw. 12,46 Euro (2020) vereinbart. Ab der 11. Überstunde ist hier ein Zuschlag in Höhe von 35 Prozent zu zahlen.

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