Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Volkspartei

Einspruch gegen geplantes Bleischrotverbot in Feuchtgebieten eingelegt

Am Donnerstag wird der österreichische Europaabgeordnete Alexander Bernhuber Einspruch gegen das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten einlegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Jagd in Feuchtgebieten soll es künftig ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition geben. Darauf hat sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten geeinigt.

Im Umweltausschuss im Europaparlament legt Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter aus dem österreichischen Bauernbund, im Namen der Europäischen Volkspartei Einspruch ein. Problematisch sieht Bernhuber vor allem die unklare Definition der "Feuchtgebiete": "Der Vorschlag der Kommission schießt an der Praxis vorbei. Ein Feuchtgebiet kann laut Definition der Kommission bereits eine kleine Lacke nach dem Regen sein, in deren Umkreis von 100 Metern nicht einmal das Tragen von Bleimunition gestattet wäre. Die Umsetzung in dieser Form würde bedeuten, dass bereits nach einem Regen die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd verboten ist", kritisiert Bernhuber laut einem Bericht von aiz.info.



Würde sein Einspruch nicht angenommen, so müssten sämtliche nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten entsprechend geändert werden. Die EU-Kommission sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Nicht nur die Jagd stehe hier vor einer großen Herausforderung, auch für Sportschützen würde die Gesetzesänderung beträchtliche Probleme mit sich bringen, warnt Bernhuber: "Bei der Umsetzung dieser Verordnung droht rund 600 Schießstätten das Aus, und auch die olympische Disziplin des Tontaubenschießens wäre mit beträchtlichen Herausforderungen konfrontiert."



Der Einspruch von Bernhuber im Umweltausschuss wird von der Europäischen Volkspartei sowie den Fraktionen Europäische Liberale (Renew) und Konservative (EKR) weitgehend unterstützt. Ob sich eine Mehrheit ausgeht, ist aber noch offen. "Ich appelliere an die Vernunft der Kollegen im Umweltausschuss. Dieses Verbot ist zu kurz gedacht. Wir brauchen eine Regelung, die pragmatisch und umsetzbar ist", sagt Bernhuber laut aiz.info.



Sollte der Einspruch angenommen werden, wird er dann voraussichtlich im November im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Hätte Bernhubers Einspruch auch im Plenum eine Mehrheit, müsste die EU-Kommission die Bedenken berücksichtigen und einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Müller: Kommissionsvorschlag kriminalisiert Jäger und Landwirte

Die Europaabgeordnete Ulrike Müller (Freie Wähler) unterstützt das Vorhaben, kritisiert aber die Umsetzung. Sie hält sie für nicht praxistauglich: “Der Vorschlag, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Jäger. Die Kommission muss schnellstmöglich nachbessern.”

Müller sieht das Problem in der zu weit gefassten Definition von Feuchtgebieten. Die Festlegung von 100m-Pufferzonen am Rande der Feuchtgebiete, in denen das Verbot ebenfalls gelten soll, verschärft die Rechtsunsicherheit weiter:

“Im Zweifelsfall ginge sogar eine Pfütze auf einem verregneten Acker als Feuchtgebiet durch. Auf die Spitze getrieben müsste ein Jäger nach einem Regenschauer jede Pfütze in einem Umkreis von hundert Metern umgehen. In der Praxis könnte sich ein Jäger nie hundertprozentig sicher sein, gesetzestreu unterwegs zu sein”, führt Müller die Problematik vor Augen.

Darüber hinaus lehnt sie die Beweislastumkehr ab. Laut Kommission wäre bereits das Mitführen von Bleimunition in Feuchtgebieten und Pufferzonen zu ahnden. Die kontrollierte Person müsste beweisen, dass sie die Bleimunition außerhalb des Feuchtgebietes benutzen will und dazu das Feuchtgebiet nur durchquert.

Müller stellt klar: “Die Unschuldsvermutung ist ein hohes rechtsstaatliches Gut und muss selbstverständlich auch für die europäischen Jäger gelten. Die Beweislast darf nicht umgekehrt werden, der Vorschlag ist in dieser Form vollkommen inakzeptabel.”

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.