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topplus Koalitionsvertrag

Emissionshandel: CDU/CSU setzt Ausnahme für Land- und Gartenbau durch

Die CO2-Bepreisung wäre ab 2027 eine schwere Hypothek für deutsche Landwirte und Gartenbauer geworden. Nun sollen sie auf Druck der Union entlastet werden. Es geht um eine Viertelmilliarde Euro/Jahr.

Lesezeit: 4 Minuten

Das europäische Emissionshandelssystem (ETS) soll fossile Energie schrittweise verteuern und so den Wechsel hin zu erneuerbaren Energien befördern – auch im Gebäudesektor sowie im Verkehr. Das klingt erst einmal theoretisch, zumal die nächste Stufe ETS 2 erst 2027 kommen wird. Die Folgen für die Landwirtschaft und insbesondere für den energieintensiven Unter-Glas-Anbau wären jedoch gravierend und teuer. Die CDU/CSU konnte allerdings eine entscheidende Passage im Koalitionsvertrag unterbringen, der einen alternativen Weg für den deutschen Land- und Gartenbau weist.

Es geht um 250 Mio. € pro Jahr

Wie die umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber, gegenüber top agrar erläutert, wurde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen vereinbart, an der CO2-Bepreisung und am ETS 2 grundsätzlich festzuhalten. Gleichwohl habe die Union darauf gedrängt, folgenden Satz mit aufzunehmen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“

Der unscheinbare Satz ist beim Überfliegen des Koalitionsvertrags vielen Lesern entgangen, hat es aber in sich. Laut Weisgerber bedeutet es nichts weniger, als dass die Landwirtschaft und der Gartenbau ab 2027 von der CO2-Bepreisung ausgenommen sind. Dabei handelt es sich schon jetzt um enorme Summen, die unter dem ETS 2 noch gestiegen wären.

Bisher erfolgt die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das 2027 vom ETS 2 abgelöst wird. Im vergangenen Jahr machte dies für den Agrarsektor eine Belastung von knapp 250 Mio. € aus. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung liegt in voller Höhe bei rund 440 Mio. € pro Jahr.

Weisgerber: „Ein wichtiger Erfolg für die Landwirtschaft“

Weisgerber zufolge haben CDU und CSU diese Regelung in den Koalitionsvertrag bewusst hineinverhandelt, um die deutschen Landwirten und Gartenbauer zu unterstützen. In Ländern wie den Niederlanden werde längst von der Möglichkeit des „Opt out“ aus dem ETS für die dortige Agrarbranche Gebrauch gemacht. Indem sie diesem Schritt folge, sorge die nächste Bundesregierung in dem Punkt für ein „Level Playing Field“ zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Für Weisgerber ist es deshalb „ein wichtiger Erfolg für die Landwirtschaft, dass Deutschland im Jahr 2027 die Landwirtschaft nicht in den Europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (ETS2) mit einbeziehen wird“.

Die CSU-Politikerin weiter: „Da Landwirte in anderen EU-Staaten ganz oder teilweise von der CO2-Bepreisung entlastet werden, schaffen wir damit neben der Agrardieselrückerstattung eine entscheidende zusätzliche Entlastung für die Landwirtschaft und den Gartenbau und sichern so faire Wettbewerbsbedingungen.“

Wie funktioniert das ETS2?

ETS2 basiert auf dem "Cap-and-Trade"-Prinzip: Es wird eine Obergrenze (Cap) für CO₂-Emissionen festgelegt, und Emissionszertifikate können gehandelt werden. Verantwortlich für die Zertifikate sind nicht Haushalte oder Autofahrer, sondern Brennstofflieferanten und Energieunternehmen, die entsprechende CO2-Zertifikate kaufen müssen.

Der Preis ist abhängig vom Markt. Die EU will den Preis auf maximal 45 €/t CO₂ deckeln, um soziale Härten abzufedern. I den ersten drei Jahren, in dene das ETS 2 in Betrieb ist, können zusätzliche Zertifikate aus der ETS 2-Marktstabilitätsreserve freigegeben werden, wenn der Preis der Zertifikate 45 (E) (in Preise von 2020, also Inflationsbereinigt) übersteigt, um übermäßigen Preissteigerungen entgegenzuwirken.

Auswirkungen des ETS2 auf Gewächshausbetreiber

Das ETS2 kann nach bisheriger Rechtslage für Gewächshausbetreiber in Deutschland verschiedene direkte und indirekte Auswirkungen haben. In der Kritik stehen seitens des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) vor allem die höheren Heizkosten für Gewächshausbetreiber. Viele Gewächshäuser werden mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas beheizt und die Anpassungen des Emissionshandels würden die CO2-Kosten für diese Brennstoffe weiter erhöhen.

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