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Energiepreispauschale jetzt auch für Rentenbezieher in der Landwirtschaft

Versicherte der SVLFG erhalten damit bis zum 15. Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro brutto.

Lesezeit: 2 Minuten

Die explodierenden Energiepreise betreffen Landwirte und ihre Familien genauso wie alle anderen Verbraucher. Für die Senioren im Agrarsektor zeichnet sich nun zumindest eine kleine Erleichterung ab. Anders als bisher geplant, sollen sie ebenfalls von der Energiepreispauschale profitieren.

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs zugestimmt. Darin eingeschlossen sind auch an die rund 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie werden damit bis zum 15. Dezember in Höhe von 300 Euro (brutto) erhalten. Der Bund stellt dafür insgesamt 137 Millionen Euro zur Verfügung.

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Zur Einkommenssteuerpflicht enthält der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf keine Regelung. Diese soll ausweislich der Kabinettvorlage in einem anderen Gesetzgebungsverfahren durch das Bundesfinanzministerium umgesetzt werden.

„Für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und jetzt eine Rente beziehen, ist heute ein guter Tag“, konstatierte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Anschluss an die Kabinettssitzung. Er dankte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sie seine Forderung nach einer Berücksichtigung der Rentenbezieher in der Landwirtschaft unterstützt haben. Diese Wertschätzung haben die Bäuerinnen und Bauern nach Überzeugung von Özdemir auch verdient.

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