Entlastung bei Mehrwertsteuer verstößt gegen EU-Recht
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil hierzulande standardmäßig alle Landwirte Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer bekommen. Das dürfe nicht sein
Die für deutsche Bauern angewendeten Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer führen laut EU-Kommission zu einer Wettbewerbsverzerrung. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
So gewähre Deutschland - außer gewerblichen Viehzüchtern - standardmäßig allen Landwirten die Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer. Eigentlich sollte sie nach EU-Recht aber nur kleinere Betriebe entlasten, heißt es. Daher verstoße die Bundesrepublik gegen EU-Recht.
Zudem würden Landwirte, die von der Ausnahmeregelung profitierten, in Deutschland auch noch übermäßig für die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer entschädigt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung schon mehrmals aufgefordert, diese Praxis zu ändern. Deutschland sieht darin jedoch keinen Rechtsbruch.
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Die für deutsche Bauern angewendeten Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer führen laut EU-Kommission zu einer Wettbewerbsverzerrung. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
So gewähre Deutschland - außer gewerblichen Viehzüchtern - standardmäßig allen Landwirten die Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer. Eigentlich sollte sie nach EU-Recht aber nur kleinere Betriebe entlasten, heißt es. Daher verstoße die Bundesrepublik gegen EU-Recht.
Zudem würden Landwirte, die von der Ausnahmeregelung profitierten, in Deutschland auch noch übermäßig für die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer entschädigt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung schon mehrmals aufgefordert, diese Praxis zu ändern. Deutschland sieht darin jedoch keinen Rechtsbruch.