Die für deutsche Bauern angewendeten Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer führen laut EU-Kommission zu einer Wettbewerbsverzerrung. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
So gewähre Deutschland - außer gewerblichen Viehzüchtern - standardmäßig allen Landwirten die Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer. Eigentlich sollte sie nach EU-Recht aber nur kleinere Betriebe entlasten, heißt es. Daher verstoße die Bundesrepublik gegen EU-Recht.
Zudem würden Landwirte, die von der Ausnahmeregelung profitierten, in Deutschland auch noch übermäßig für die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer entschädigt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung schon mehrmals aufgefordert, diese Praxis zu ändern. Deutschland sieht darin jedoch keinen Rechtsbruch.