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Entscheidung über EU-Patent verschoben

Die Ungewissheit, ob deutsche Landwirte auch nach Einführung eines einheitlichen EU-Patents beim Auskreuzen von patentiertem Material weiter vor einer Haftung geschützt sind, bleibt bestehen. Die Verabschiedung einer EU-Regelung zum Patentrecht verzögert sich nämlich weiter. Das Europaparlament hat seine für diesen Mittwoch angesetzte Plenumsabstimmung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ungewissheit, ob deutsche Landwirte auch nach Einführung eines einheitlichen EU-Patents beim Auskreuzen von patentiertem Material weiter vor einer Haftung geschützt sind, bleibt bestehen. Die Verabschiedung einer EU-Regelung zum Patentrecht verzögert sich nämlich weiter.


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Das Europaparlament hat seine für diesen Mittwoch angesetzte Plenumsabstimmung auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund ist eine Übereinkunft der EU-Staats- und Regierungschefs von vergangener Woche, wonach zentrale Teile eines Kompromisses, der zwischen Ministerrat, Parlament und Europäischer Kommission bereits Ende 2011 gefunden worden war, ausgehebelt würden. Das Hohe Haus sieht darin eine Brüskierung und lehnt das Plazet über einen vom Europäischen Rat einseitig geänderten Text ab. Auch die Kommission signalisierte Bedenken. Das Dossier soll jetzt erst einmal zurück in den Rechtsausschuss des Parlaments wandern. Dass der Streit noch vor der Sommerpause gelöst wird, gilt als unwahrscheinlich.


Der Europäische Rat hatte das Paket vorrangig auf der Tagesordnung, um über den Sitz des künftigen Patentgerichts in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien zu entscheiden. In dieser Frage hat das Europaparlament kein Mitspracherecht. Am Ende einigte man sich darauf, dass Paris der Hauptsitz werden soll - aber mit wichtigen Zweigstellen in London und München. Stein des Anstoßes ist jedoch ein anderer Kuhhandel: Dem Vernehmen nach knüpfte Großbritannien seine Zustimmung an die Streichung von Kernartikeln, in denen das Recht des Patentinhabers geregelt wird, die unmittelbare und mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten, beziehungsweise Ausnahmen davon.


Schutz von Landwirten und Züchtern im EU-Patentrecht gewährleisten


Der Deutsche Bauernverband hat unterdessen nochmals klargestellt, dass nationale Regelungen nicht durch das einheitliche EU-Patent ausgehebelt werden dürfen. "Ich denke hier an den Schutz der Landwirte vor einer Haftung beim Auskreuzen von patentgeschützem Material oder das Züchterprivileg“, so DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.



In einem Schreiben an die deutschen Abgeordneten in Brüssel mahnte Born, dass der Bauernverband Patente auf Tiere und Pflanzen grundsätzlich ablehnt. Das derzeitige deutsche Patentrecht biete jedoch zumindest hilfreiche Lösungen, indem Spielräume aus der Biopatentrichtlinie genutzt würden. So wurde die Auskreuzungsregelung in Deutschland aufgrund der negativen Erfahrungen aus dem amerikanischen Rechtsraum eingeführt, damit Landwirte nicht das Haftungsrisiko tragen müssen, wenn patentgeschütztes Material auf ihre Flächen auskreuzt.


„Diese Haftungserleichterung darf auf keinen Fall über das EU-Recht ausgehebelt werden“, forderte Born. Deshalb warb Born bei den EU-Abgeordneten, die Forderung des Berufsstandes nach einer sogenannten „Unberührtheitsklausel“ zu unterstützen. Danach bleibt nationales Recht, welches im Einklang mit der Biopatentrichtlinie steht, weiterhin anwendbar.



Ein vergleichbares Problem, wonach positive deutsche Regelungen künftig nicht mehr angewendet werden könnten, stellt sich im Hinblick auf das Züchterprivileg, erklärte Born weiter. Dieses ist aus Sicht der Landwirtschaft ein unabdingbares Instrument zur zumindest teilweisen Sicherung der freien Verfügbarkeit genetischen Materials. Deshalb schlug Born erneut die Einführung eines EU-weiten Züchtungsprivilegs nach Vorbild des Sortenschutzrechtes vor, damit auch grenzüberschreitende Züchtung weiterhin möglich bleibt.


Ebner: Züchterprivileg in Verordnung verankern!


Harald Ebnerer, Sprecher für Agro-Gentechnik der grünen Bundestagsfraktion, rief die Politik unterdessen auf, die Vertagung dafür zu nutzen, das Züchterprivileg unwiderruflich in der Verordnung zu verankern. Denn der Ausgang des Verfahrens bleibe ungewiss. "Amerika ist das warnende Beispiel: Die Patentriesen haben sich den Zuchtmarkt untereinander aufgeteilt. Dazu darf es in der EU nicht kommen", so Ebner. Er empfiehlt Ausnahmeregelungen für die Züchter, damit Innovation und Vielfalt nicht verhindert werde. (ad)

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