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EU-Haushaltsbeschluss bis 2027

Erleichterung über fixes EU-Agrarbudget

Mit dem EU-Haushaltsbeschluss von letzter Nacht liegt auch der Finanzrahmen für die EU-Agrarpolitik bis 2027 vor. Bei den Reaktionen in Deutschland überwiegt die Erleichterung.

Lesezeit: 3 Minuten

Für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) stellt die EU von 2021 bis 2027 rund 387 Mrd. € bereit. Das ist Teil der Einigung der Staats- und Regierungschefs auf den mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts und die Corona-Hilfen von vergangener Nacht. Das Agrarbudget steigt damit laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) um gut 1%.

Klöckner spricht von "großem Erfolg"

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Von einem „großen Erfolg“, der gleichermaßen“ eine Notwendigkeit“ ist, sprach Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nach Bekanntwerden der Einzelheiten zum EU-Agrarbudget. „Wenn wir wollen, dass Landwirte mehr Umweltauflagen für das Gemeinwohl erfüllen, was deren Produktion teurer und ihnen den Wettbewerb nicht einfacher macht, dann muss sich das für sie auch rechnen“, sagte Klöckner. Sie habe sich daher immer für einen stabilen Finanzrahmen eingesetzt.

Mehr Flexibilität zur Verwendung der Mittel

Nach ersten Berechnungen geht das BMEL für Deutschland im Durchschnitt der sieben Jahre von einem fast gleichbleibenden Finanzvolumen aus. Für die ländlichen Räume stünden im Durchschnitt 5,5 % mehr Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig sei die Flexibilität der Verwendung der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) deutlich erhöht worden, so das BMEL in einer ersten Einschätzung weiter. Mit Blick auf die Verhandlungen über die Zukunft der GAP, die unter deutscher Präsidentschaft derzeit geführt werden, seien die Gipfelbeschlüsse zu begrüßen, so Klöckner. Das Ergebnis werde dem Umwelt- und Klimaambitionsniveau der künftigen Agrarpolitik gerecht und schaffe einen verlässlichen Rahmen für die Bauern und die ländlichen Regionen in Europa, sagte sie.

Schulze bemängelt Kürzungen in 2. Säule

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich zufrieden. Sie nannte die Einigung der EU-Staaten auf das Gesamtbudget eine „gute Grundlage“ für den Klimaschutz. „Noch nie gab es so viel Klimaschutz in einem EU-Haushalt wie in diesem“, sagte sie der deutschen Presseagentur (dpa). Auch 40 % der Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen laut dem Beschluss dem Klimaschutz dienen. Das BMU kritisierte allerdings Kürzungen bei der zweiten Säule der Agrarförderung, die vor allem für Agrarumweltprogramme aufkommt.

Rukwied: Planungsgrundlage steht

Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung über den Mehrjährigen Finanzrahmen. „Es ist gut, dass diese Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen endlich gelungen ist. Die Landwirtschaft hat nun eine Planungsgrundlage, die aber angesichts der vielen Herausforderungen an den Märkten, im Klimawandel, im Ressourcenschutz und beim Generationswechsel zu knapp bemessen ist“, sagte er. Kritisch bewertet Rukwied, dass die einzelnen Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten für nationale Sonderwege bekommen. Er sieht drain eine Gefahr von weiterwachsenden Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Nun sei das Europäische Parlament aufgerufen, diesen Punkt nochmals aufzugreifen und für mehr Gemeinsamkeit in der Europäischen Agrarpolitik zu sorgen, forderte Rukwied.

Die wichtigsten Beschlüsse in Kürze:

  • Einigung Mehrjährigen EU-Finanzrahmen von 2021-2027 von 1074 Mrd. €
  • Auf die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) entfallen rund 387 Mrd. €
  • Rund 259 Mrd. € sind für die Direktzahlungen und die Marktstützungen vereinbart
  • Für die 2. Säule und die ländlichen Förderprogramme sind rund 78 Mrd. € vorgesehen plus 7,5 Mrd. € aus dem Corona-Aufbaufonds
  • Einige Mitgliedstaaten bekommen Sonderzuwendungen für besondere strukturelle Herausforderungen im Agrarsektor, Deutschland bekommt dafür 650 Mio. €
  • Von den Mitteln der GAP sollen etwa 40 % für den Kampf gegen den Klimawandel aufgewendet werden
  • 25 % der Mittel dürfen zwischen den beiden Säulen verschoben werden
  • Über Kürzungen der Direktzahlungen über 100.000 € pro Betrieb und Jahr sollen die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis entscheiden
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