Saisonkräfte
Erntehelfer richtig krankenversichern!
Arbeitgeber müssen seit 2022 der Sozialversicherung melden, wie ihre Saisonkräfte krankenversichert sind. Erntehelfer, die keinen Versicherungsnachweis nachweisen können, sollten Sie privat versichern.
Für kurzfristig beschäftigte Saisonkräfte müssen Arbeitgeber der Sozialversicherung seit 2022 melden, wie die Saisonkräfte krankenversichert sind. Dafür ergänzen Sie im Feld „Kennzeichen-Krankenversicherung“ das Kennzeichen „1“ oder „2“ (gesetzlich oder privat krankenversichert). Den Nachweis, eine Bescheinigung der Krankenversicherung oder eine Kopie der Versicherungskarte sollten Arbeitgeber zu ihren Entgeltunterlagen nehmen.
Für osteuropäische Erntehelfer, die keinen Versicherungsnachweis leisten, sollten Arbeitgeber deshalb unbedingt eine private...
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