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topplus Nachgefragt

„Es gibt negative Tendenzen am Bodenmarkt!“

Eine Antwort von BMEL Staatssekretär Aeikens auf das top agrar-Interview mit Prof. Silke Hüttel und Prof. Martin Odening zur Frage, ob steigende Bodenpreise staatliche Eingriffe notwendig machen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarökonomen Martin Odening und Silke Hüttel haben sich im top agrar-Interview skeptisch zu der Frage geäußert, ob landwirtschaftliche Bodenmärkte vor In­vesto­ren geschützt werden müssen. Bei einigen Entwicklungen sieht das BMEL ebenso wie die Autoren negative Tendenzen auf den Bodenmarkt: Dazu gehört der Abfluss von Faktorentloh­nung bei überregionalen Investoren, die Fehlleitung von Ag­rarsubventionen an Finan­zinvesto­ren und die Gefahr marktbeherrschender Stellungen auf regionalen Boden­märkten.

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Fehlende Berücksichtigung des Rechtsrahmens

Leider vernachlässigen die Autoren wesentliche gesellschaftli­che Ziele auf dem Bo­denmarkt. Am Beispiel des wirtschaftspolitischen Auftrags, Preismiss­brauch bei wichtigen Gütern und Ressourcen zu verhindern, wird deutlich, dass Politik­empfeh­lungen nur Sinn machen, wenn diese die gesellschaftlichen Ziele berücksichti­gen. Dass der Staat Marktmissbrauch und exzessive Spekulation verhindern soll, ist in ver­schiedenen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verankert. Auf dem Bodenmarkt soll Preismiss­brauch mit dem Grund­stück­verkehrsge­setzes und dem Landpachtverkehrs­gesetzes unterbunden wer­den. Dies gelingt seit Jah­ren nicht mehr, weil in Ost­deutschland inzwischen 20 % aller Flä­chentransfers im Rahmen von Anteilskäu­fen an der Kontrolle das GrdstVG vorbei lau­fen, in einzelnen Jahren sind es bis zu 50 %. Im Hinblick auf Pachtverträge kommt die gesetzeswidrige Praxis hinzu, dass im Bundes­durchschnitt 75 % der Verträge nicht angezeigt werden, weil im Gesetz eine Sankti­onsregelung fehlt.

Datenbasis ungeeignet

Auf der Suche nach außerlandwirtschaftlichen Investoren haben die Autoren Daten der BVVG ausgewertet. Dafür sind diese Daten wenig geeignet, weil die Auktionen weder regional noch aufgrund der staatlichen Vorga­ben repräsentativ für den Boden­markt in Deutsch­land sind und Investoren mit dem Datensatz nicht identifiziert wer­den können. Die in dem Beitrag genannten 1 % ausländischen Bieter haben kei­nen Bezug zum tatsächlichen Engagement von Investoren auf dem landwirtschaftli­chen Bodenmarkt.

Intransparenz auf dem Bodenmarkt

Bedauerlicherweise gibt es keine bundesweite Statistik zu der Frage, aber Immobilien­experten berichten seit der Finanzkrise 2007 von einer um­fangreichen Verschiebung von außerlandwirtschaftlichem Vermögen in Äcker, Wei­den und Weinberge. Das BMEL schätzt, dass seit dem jährlich um die 30 % der Ein­zelflä­chen an Nichtland­wirte veräußert werden und dass das einen Preiseffekt hat. Allein mit der Produktivi­tätsent­wicklung der Landwirtschaft ist der Preisanstieg für Agrarflächen in Deutsch­land von fast 177 % seit 2005 jedenfalls nicht zu erklä­ren.

Vorrang für aktive Landwirte

Die Frage der Autoren „Müssen Landwirte vor Investoren geschützt werden?“ kann beantwortet werden, wenn man in das GrdstVG schaut. Der Deutsche Bundestag hat damit die Agrarverwaltung be­auftrag, den Vorrang von Landwirten auf dem Boden­markt sicherzustellen. Nicht­landwirte können nur kaufen, wenn kein auf­stockungsbe­dürftiger Landwirt Interesse hat. Dieses agrarstrukturelle Ziel wurde von Bund und Ländern 2015 über­prüft und bestätigt. Wissenschaftliche Politikberatung sollte dazu beitragen, ge­setzliche Regelungen möglichst effizient auszugestalten, um Ziele wie den Vorrang von Landwirten zu erreichen.

Wissenschaftliche Politikberatung erwünscht

Trotz dieser kritischen Anmerkungen legt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf wissenschaftliche Analy­sen und Empfehlungen. Das Projekt FORLand, an dem die Autoren maßgeblich beteiligt sind, kann wichtige Erkenntnisse zu den massiven Umbrüchen auf dem landwirt­schaftlichen Bo­denmarkt liefern, wenn die gesetzlichen Vorgaben be­rück­sichtigt werden.

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