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Achtung vor dem Leben

Ethikrat fordert stärkere Achtung des Tierwohls in der Nutztierhaltung

Der Deutsche Ethikrat fordert erhebliche Reformen, um künftig Mindeststandards eines unter ethischen Gesichtspunkten akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Verhältnis von Mensch und Nutztier ist durch eine Grundspannung gekennzeichnet: Das Wohlergehen und die Rechte von Tieren sind in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend zum Thema öffentlicher Debatten geworden, stellt der Deutsche Ethikrat fest.

Die gesellschaftliche Akzeptanz für viele Praktiken in der Nutztierhaltung sinke, was zunehmend Einfluss auf Zucht-, Haltungs-, Schlacht- und Verwertungsbedingungen hat.

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Der Deutsche Ethikrat hat sich daher damit beschäftigt, inwieweit sich bereichsbezogen festzustellende rechtliche wie tatsächliche Unklarheiten mithilfe einer rationalen ethischen Reflexion reduzieren lassen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, dass höher entwickelte Tiere einen "Eigenwert" haben. Dieser führt zu ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und einer besonderen Verantwortung des Menschen, heißt es. Er setze menschlichen Nutzungsinteressen Grenzen. Diese Grenzen würden jedoch in der derzeitigen Praxis aus Sicht des Ethikrates regelhaft überschritten. Der Rat fordert deshalb eine deutlich stärkere Orientierung am Tierwohl und einen achtsameren Umgang mit dem tierlichen Leben.

Zu beachten seien demnach vor allem die folgenden Prinzipien - wir zitieren:

  • Schutz und Förderung des Tierwohls sind als weitreichende Verpflichtung zu verstehen: Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen, das ihren artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entspricht.



  • Tieren dürfen keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ökonomische Überlegungen reichen für sich gesehen nicht aus, um Leid und Schmerzen von Nutztieren als "unvermeidbar" hinzunehmen.



  • Die Bedingungen von Zucht, Haltung und Verwertung einschließlich der Tötung von Nutztieren müssen mit guten Gründen gerechtfertigt werden. Dabei darf nicht pauschal auf die (Ernährungs-)Bedürfnisse der Menschen verwiesen werden.



  • Aus dem Respekt vor dem Leben von Tieren folgt darüber hinaus, dass generell acht- und sparsam mit tierlichem Leben umgegangen wird. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn bestimmte Nutztiere allein aufgrund ihrer geringeren ökonomischen Erträge pauschal aussortiert und vernichtet werden.



  • Die im Tierschutzgesetz festgelegten grundsätzlichen Schutzstandards stehen mit den in der Stellungnahme dargelegten ethischen Anforderungen in Einklang bzw. lassen sich zumindest in diesem Sinne verstehen. Dennoch sollte erwogen werden, den Grundgedanken des Tierwohls in tierschutzrechtliche Regelungen besser umzusetzen, beispielsweise mithilfe einer Umkehr von Begründungslasten und einem stärkeren Rückgriff auf tierwohlbezogene Indikatoren.



  • Tierwohlorientierte Vorgaben des Tierschutzgesetzes dürfen nicht im Wege der Interpretation oder der untergesetzlichen Konkretisierung unterlaufen werden. Für den Prozess der Gesetzeskonkretisierung braucht es klare, rechtsverbindliche Ergebnisse garantierende Verfahrensformen mit transparenten Beteiligungsstrukturen, die Tiere und ihre berechtigten Belange angemessen "repräsentieren". Institutionalisierte Interessenkonflikte und einseitige Besetzungen sind zu vermeiden.



  • Nutztierbasierte Produkte sind in ihrer besonderen Wertigkeit anzuerkennen. Ferner sind Ersatzprodukte zu stärken. Die zunehmende Nachfrage von Konsumenten nach pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten ist als indirekter Beitrag zum Tierwohl zu begrüßen.

Aus Sicht des Ethikrates ist eine ethisch vertretbare Nutztierhaltung in erster Linie eine Frage verantwortlicher Regulierung. Die Rolle der Politik bestehe darin, einen angemessen strukturierten Transformationsprozess zu gestalten. Dabei sei sicherzustellen, dass die erwartbaren Lasten, die ein solcher Strukturwandel mit sich bringt, fair verteilt werden.

Schluss mit dem Kastenstand

Tierschützer von VIER PFOTEN begrüßen die Stellungnahme und die „Rüge an die Bundesregierung“. Sie fordern, tierquälerische Praktiken wie den Kastenstand zu beenden und eine Tierschutzwende einzuläuten. „Nicht erst seit gestern ist bekannt, dass viele Praktiken in der heutigen Nutztierhaltung wie Platzmangel, routinemäßige Verstümmelungen oder Käfighaltung wie der Kastenstand für Millionen Tiere in Deutschland schwerwiegende Leiden und Schäden zur Folge haben“, so Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland.

Der Deutsche Ethikrat rüge nun die Bundesregierung und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für den Umgang mit Nutztieren. Er sehe enormen Reformbedarf in der Nutztierhaltung und zeige das völlige Versagen der Bundesregierung bei der Ausgestaltung von Tierschutzrecht auf.

„An der Causa Kastenstand wird deutlich, dass die gegenwärtige Tierschutzgesetzgebung von Ministerin Klöckner gescheitert ist. Anstatt einen illegalen Zustand nachträglich zu legalisieren, müssen Bund und Länder jetzt einen neuen tierschutz- und verfassungskonformen Entwurf vorlegen“, so Jürgensen.

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