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EU-Agrarkommissar Hogan will Umwelt und Familienbetriebe stärker schützen

Der heute von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgestellte Vorschlag für die Ausgestaltung der GAP nach 2020 verfolgt das Ziel, die GAP im nächsten Jahrzehnt zu vereinfachen und flexibilisieren, eine nachhaltige Landwirtschaft zu entwickeln und den bäuerlichen Betrieben durch gezielte Prämien ihr Einkommen zu sichern.

Lesezeit: 6 Minuten

Der am Freitag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgestellte Vorschlag für die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verfolgt das Ziel, die GAP im nächsten Jahrzehnt zu vereinfachen und flexibilisieren, eine nachhaltige Landwirtschaft zu entwickeln, den Landwirtschaftssektor wettbewerbsfähig zu halten und vor allem den bäuerlichen Betrieben durch gezielte Prämien ihre Einkommen zu sichern. Dies soll mit einer Reform der Direktzahlungen erreicht werden. Diese sieht u.a. eine verbindliche Kürzung vor, die bei 60.000 Euro pro Landwirt und Jahr beginnt und auf eine jährliche Höchstförderung von 100.000 Euro pro Betrieb (Kappung) begrenzt ist.

 

„Der heutige Vorschlag unterstreicht das Versprechen der EU-Kommission, die GAP modernisieren und vereinfachen zu wollen sowie den Mitgliedstaaten echte Subsidiarität zu gewährleisten. Damit wollen wir den Landwirtschaftssektor in Europa belastbarer machen und eine ehrgeizigere Umwelt- und Klimaschutzpolitik verfolgen“, sagte EU-Agrarkommissar Phil Hogan vor der Presse. Diese europäischen Vorgaben sollen nach Vorstellung der EU-Kommission durch vier Schwerpunkte erreicht werden.



New Delivery Model: Mehr Freiheiten und Verantwortung für die Mitgliedstaaten


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Den EU-Mitgliedstaaten soll demnach mehr Flexibilität zugestanden werden bei der Verwendung der EU-Gelder. So wird es in das Ermessen der regionalen Körperschaften gestellt, eigenverantwortlich maßgeschneiderte Programme zu entwerfen, die auf die Bedürfnisse der Landwirte und ländlichen Räume am besten antworten.

So soll den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, bis zu 15 Prozent der Direktzahlungen aus der 1. Säule für die Entwicklung der ländlichen Räume (2. Säule) umzuwidmen, um die gesteckten Prioritäten auch ausreichend finanzieren zu können.

 

Um vergleichbare Wettbewerbsverhältnisse für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollen auf EU-Ebene Strategiepläne entwickelt werden, die neun wirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen sowie Unwelt- und Klimaziele gewährleisten. Dafür sollen die Direktzahlungen als auch Gelder aus der zweiten Säule für den ländlichen Raum herangezogen werden. Die EU-Kommission wird die für den gesamten Siebenjahreszeitraum geltenden Zielmarken kontinuierlich in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das Erreichen der gesetzten Ziele mit Fortschrittsberichten überwachen.

 

Gerechtere, zielgruppenorientierte Unterstützung der Landwirte


An den Grundfesten der bisherigen Gemeinsamen Agrarpolitik soll nicht gerüttelt, die bewährte Zwei-Säulen-Architektur der GAP beibehalten werden aber Zahlungsobergrenzen und das Instrument des Capping –also der Begrenzung der jährlichen Direktzahlungen an den einzelnen Landwirt beziehungswiese pro Hof begrenzt werden.

 

Die EU-Kommission schlägt hier vor, Direktzahlungen an Landwirte per annum künftig ab 60.000 Euro pro Jahr zu kürzen und auf jährlich höchstens 100.000 Euro pro Betrieb zu deckeln (Kappung). Nachgewiesene Arbeitskosten sollen aus dieser Kalkulation herausgerechnet werden. „Dies ist absichtlich so bemessen, um eine fairerer Verteilung der Direktzahlungen zu gewährleisten“, betonte Hogan vor der Presse am Freitag. Dies solle gewährleisten, dass kleine und mittlere Betriebe einen höheren Unterstützungsbetrag gerechnet auf den Hektar erhalten sollen.

 

Die EU-Kommission betont damit, dass den kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben in der kommen GAP-Förderperiode im Siebenjahreszeitraum von 202 bis 2027 „Priorität eingeräumt“ werden solle, die den größten Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU ausmachen. Gleichzeitig soll jungen Bäuerinnen und Bauern eine verlässliche Zukunftsperspektive eröffnet werden.

 

Starthilfen und Landerwerb für Junglandwirte erleichtern helfen


Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten vorschreiben, mindestens zwei Prozent der Direktzahlungen als Starthilfen für junge Farmer bereitzustellen. Die gezielte Unterstützung von Junglandwirten soll überdies nach Vorstellung der EU-Kommission durch flankierende Maßnahmen aus Mitteln zur Entwicklung des ländlichen Raumes und Hilfen zur Erwerb beziehungsweise der Übertragung von Land in junge Nachfolger zu erleichtern helfen.

 

Ehrgeizigere Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz erreichen


Bereits gegenwärtig sei die landwirtschaftliche Praxis in der EU an Umweltzielen orientiert, räumt die EU-Kommission ein. Aber angesichts den von der EU eingegangenen Verpflichtungen zur Erreichung der Pariser Klimaziele und den Globalen Entwicklungszielen, seien die Landwirte aufgefordert noch stärker und zielgerichteter als bisher zur Erfüllung der EU-Klima- und Umweltschutzziele beizutragen.

 

„Das Einkommensregime der Landwirte ist bereits heute mit Umweltzielen verknüpft, aber die neue GAP verlangt von den Landwirten einen noch ambitionierteren Beitrag beim umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaften“, unterstrich Hogan in Brüssel. Der Agrarkommissar machte klar, das ab 2020 Direktzahlungen - stärker als in der Vergangenheit - an das Erreichen von Umwelt- und Klimazielen gekoppelt werde. Die EU-Kommission stellt es in das Ermessen der Mitgliedstaaten, diese Umwelt- und Klimaanforderungen freiwillig und durch unterstützende Anreize entsprechend zu gewährleisten.

 

So solle jeder EU-Staat Öko-Unterstützungssysteme einrichten, um den Landwirten behilflich zu sein, die freiwilligen Anforderungen an Umweltauflagen noch zu übertreffen. Von den Mitteln der zweiten Säule zugunsten des Ländlichen Raumes sollen in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens 30 Prozent der EU-Fördergelder für Umweltziele vorgehalten werden. Darüber hinaus peilt die EU-Kommission an, insgesamt 40 Prozent der gesamten GAP-Finanzierung Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen zu lassen. Den Mitgliedstaaten solle es in diesem Zusammenhang freigestellt werden 15 Prozent der Direktzahlungen von der Säule 1 in die Säule 2 umzuwidmen oder umgekehrt Mittel des Ländlichen Raumes in die 1. Säule zu transferieren, wenn dies denn den Umwelt- und Klimaschutzzielen der gesamten EU dient. Nationale Kofinanzierung sollen in diesen 15prozentigen Wert indessen nicht eingerechnet werden

 

GAP-Modernisierung durch Innovationen und Digitalisierung intensivieren


Als vierter tragender Pfeiler der reformierten GAP ab 2021 soll eine stärkere Hinwendung zu Innovationen, wissensbasiserten Forschungsergebnissen, Nutzung der Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Agrochemie sowie die Bewältigung von Big Data und die Nutzung von Satellitendaten forciert werden. Zu diesem Zweck soll ab 2021 aus dem EU-Forschungsprogram für den Siebenjahreszeitraum von 2021 bis 2027 ein Budget von zehn Milliarden Euro für Forschungsprogramme in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Bioökonomie bereitgestellt werden.

 

„Die Gemeinsame Agrarpolitik ist und bleibt eine Schwerpunkt der EU-Politik und erfährt mit einem Budget von 365 Milliarden Euro für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 einen starke Ausstattung, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU sichern soll,“ unterstrich Kommissions-Vizepräsident Jyrki Katainen bei der Vorstellung der Legislativvorschläge am Freitag in Brüssel, Das neue Delivery Model räume den Mitgliedstaaten dafür neue Flexibilität ein, um die gesteckten Ziele zu erreichen und auch effektiv überwachen zu können, so Katainen.

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