Grünes Licht für die deutsche Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Gerade rechtzeitig hat die EU-Kommission am Montag den deutschen Plänen zur GAP-Umsetzung zugestimmt. Am 01. Januar 2023 treten die neuen Förderregeln für die Landwirte in Kraft. Das meldete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Montag.
Intensiver Diskussionsprozess
Nach langen, teils schwierigen technischen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie der EU-Kommission galt die finale Zustimmung durch die Behörde nun als Formsache. Das BMEL hatte die letzte Fassung des GAP-Plans Anfang Oktober in Brüssel eingereicht.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte am Montag: „Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit der Agrarförderung ab 2023 honorieren wir Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz und tragen dazu bei, die ländlichen Räume zukunftsfest zu machen.“
GAP-Begleitausschuss in Planung
Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, werde ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet, so das BMEL. Im Dezember soll der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.
Deutschland konzentriert sich in seinem Plan auf den Schutz von Klima und Umwelt, zugleich sollen Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und ländlicher Gebiete gewährleistet werden. Er umfasst eine Summe von 30,5 Mrd. € für den Förderzeitraum von 2023 bis 2027. Damit stehen in Deutschland rund 6 Mrd. € jährlich an EU-Geldern zur Verfügung.
Strategiepläne von 18 Mitgliedstaaten genehmigt
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski teilte am Montagvormittag mit, dass die EU-Kommission mittlerweile 18 Strategiepläne von Mitgliedstaaten genehmigt hat. Die ersten Genehmigungen hatte die EU-Kommission bereits am 31. August 2022 ausgestellt.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! 🇩🇪CAP Strategic Plan till 2027 has been adopted - a total of €34.30bn is good news for 🇩🇪farmers🧑🌾. A staggering 59% of RD funds are for climate and environmental objectives. Many thanks to @cem_oezdemir and his team for the great cooperation.
— Janusz Wojciechowski (@jwojc) November 21, 2022
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Bayern: Weg für Mehrgefahrenversicherung ist frei
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) hat die Genehmigung des Nationalen Strategieplans Deutschlands durch die Europäische Kommission am Montag mit Erleichterung aufgenommen: "Damit haben unsere Betriebe endlich die notwendige Planungssicherheit", sagte sie. Ihr Land könne nun die bayerischen Programme wie das Kulturlandschaftsprogramm und ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen ohne größere Brüche weiter anbieten. Als Beispiele nannte Kaniber die deutliche Steigerung der Förderung der ersten Hektare von 7 auf 12 % des Direktzahlungsbudgets. Auch die Verdreifachung der Förderung von Junglandwirten oder die Prämien für kleine Feldstücke unterstützt nach ihren Worten besonders die bayerischen Strukturen.
Um kleine Betriebe besonders zu stärken, bietet Bayern einen Strukturzuschlag für kleine Flächen an. "Ich bin froh, dass wir beim Ringen um Details die Kommission, den Bund und die Länder bei wichtigen Fragen überzeugen konnten", so Kaniber. Damit sei auch der Weg frei für die flächendeckende Einführung der Mehrgefahrenversicherung in Bayern.
Niedersachsen will Mittel für Nachhaltigkeit und Tierwohl einsetzen
Auch Niedersachsen weist auf den jetzt möglichen Start der neuen EU-Förderperiode hin. "Wir nutzen die Spielräume, die die EU-Vorgaben uns bieten, um die europäischen Fördermittel vorrangig für Nachhaltigkeit und Tierwohl einzusetzen", sagte die neue niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Miriam Staudte. Für das das gemeinsame Förderkonzept der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg KLARA hätten noch nie so viele Mittel bereit gestanden, so Staudte.
Zu den Tierwohlmaßnahmen gehört in Niedersachsen und Hamburg zukünftig auch die neue Fördermaßnahme der Sommerweidehaltung. Außerdem werde dem Schutz von Mooren und Moorböden ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Weitere Mittel stünden für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsförderung EIP-Agri zur Verfügung.