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EU-Agrarreform: Bundesrat fordert mehr Zeit für Übergang

Die Bundesländer wissen nicht, wie sie die anstehende EU-Agrarreform mit ihren vielen Änderungen kurzfristig umsetzen können. Dafür seien zwei Jahre Übergangszeit nötig, hieß es Freitag im Bundesrat.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hält den derzeit für den Übergang zur nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Zeitraum von einem Jahr für zu knapp bemessen. Deutschland werde als föderal ausgestalteter Mitgliedstaat durch den aktuellen Vorschlag vor „große Probleme“ gestellt, so die Länderkammer am Freitag.

Aufgrund der Verzögerungen in den Verhandlungen auf EU-Ebene sei ein Übergangszeitraum von zwei Jahren notwendig, heißt es. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die erforderlichen Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Ersten Säule, die Neu-Programmierung eines GAP-Strategieplans mit aufwendigen Abstimmungsprozessen zwischen den beiden Säulen sowie den Aufbau eines Verwaltungssystems.

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Die Länder appellieren daher an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass auch das Jahr 2022 in die Regelungen zur Finanzierung und Gestaltung des Übergangs zwischen den Förderperioden einbezogen wird. Ihrer Ansicht nach muss zudem die Finanzierung für diesen Zeitraum gesichert werden; befürchtet wird ansonsten ein Defizit in der Zweiten Säule.

Zu wenig Zeit wird nach Ansicht der Länderkammer auch für die Notifizierung der Umschichtung zwischen den Säulen im Übergangszeitraum eingeräumt. Die dafür vorgesehene Erklärungsfrist bis zum 1. August 2020 sei zu kurz gefasst. Es bestehe die Gefahr, das wegen der erst für das zweite Semester des kommenden Jahres anvisierten Einigung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Umschichtungsmöglichkeit nicht genutzt werden könne; Berlin solle sich daher in Brüssel für eine Fristverlängerung einsetzen.

Ferner soll die Bundesregierung erreichen, dass anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse ihre genehmigten operationellen Programme unter den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit weiterführen können. Nach dem derzeitigen Vorschlag müssten die Erzeugerorganisationen ihre Programme ersetzen, was nach Ansicht des Bundesrats mit „erheblichem und unnötigem“ Verwaltungsmehraufwand verbunden wäre.

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