Juristen prüfen noch
EU-Agrarreform verzögert sich
Die nun bestätigte Veröffentlichung der Grundverordnung der EU-Agrarreform führt auch zu einer Verzögerung der Rechtsakte. Die Mitgliedsländer sollen ihre Strategiepläne nun zum Jahresende abliefern.
Der Zeitplan für den formellen Abschluss der GAP-Reform ist angespannt. Nach den politischen Beschlüssen über die Agrarreform im Juni müssten die Texte nun von Juristen geprüft und übersetzt werden. Mit dieser Arbeit sei man in der Sommerpause gut vorangekommen, aber noch nicht fertig, erklärte die EU-Kommission jetzt laut aiz.info.
Weil noch weiter an den drei Agrarverordnungen gearbeitet werden müsse, könne das Europaparlament erst auf seiner zweiten Sitzung ab dem 22. November in Straßburg über die GAP-Reform abstimmen. Eine Veröffentlichung der Texte im Amtsblatt der EU sei dann Ende November oder Anfang Dezember möglich.
Die späte Veröffentlichung der Grundverordnung führe auch zu einer Verzögerung der delegierten und implementierten Rechtsakte. In diesen sollen vor allem die Einzelheiten für die Kontrolle und Verwaltung der Reformauflagen festgelegt werden. Für die Landwirte sind die delegierten und implementierten Rechtsakte weniger von Interesse, da mit der Reform die EU-Mitgliedstaaten die Einzelheiten für die Erzeugung und mögliche Ausgleichszahlungen bestimmen werden, erklärt aiz.info.
Die EU-Mitgliedsländer sollen ihre nationalen Strategiepläne zum Jahresende bei der EU-Kommission abliefern. Da sich nun der Abschluss des Verfahrens in Brüssel verzögert, haben am Rande des Informellen EU-Agrarrates die Vertreter einiger EU-Mitgliedstaaten um eine Fristverlängerung für die nationalen Strategiepläne gebeten. Die EU-Kommission lehnte dies ab. Sie wies darauf hin, dass ausreichend Zeit für die Prüfung und Abgleichung der Strategiepläne im Jahr 2022 bleiben müsse. Schließlich soll die Reform im Jahr 2023 endlich in Kraft treten. Ursprünglich war dies für 2021 geplant.
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