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Kommentar

EU-Agrarreform: Wie "gemeinsam" bleibt die GAP?

Nach schier endlosen Verhandlungen steht der Rahmen für die EU-Agrarförderung von 2023 bis 2027. Die Mitgliedstaaten bekommen mehr Kontrolle über die Agrargelder. Was ist von der Einigung zu halten?

Lesezeit: 2 Minuten

Es ist vollbracht! Der EU-Rahmen für die Agrarförderung von 2023 bis 2027 steht. Seit 2018 haben EU-Kommission, Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten darum gerungen.

Ob das Ergebnis zum beschworenen Systemwechsel wird, muss sich noch zeigen. Eines ist jedoch schon jetzt klar: Die Mitgliedstaaten haben so viel Kontrolle über die Agrar-Milliarden wie noch nie.

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Gleiche Standards!

Doch durch diese Renationalisierung droht ein Auseinanderklaffen bei den Auflagen für Landwirte, um die EU-Förderung zu erhalten. Nur so ließe sich den regionalen Besonderheiten ihrer Agrar-Systeme Rechnung tragen, entgegnen die Mitgliedstaaten. Das mag stimmen, jedoch wirkt es wie ein Einfallstor für ungleiche Förderstandards.

In Deutschland herrscht immer noch keine Klarheit über die Zukunft der GAP. Die Ministerien für Umwelt (BMU) und Landwirtschaft (BMEL) schieben sich gegenseitig die Schuld für den Stillstand in die Schuhe. Man darf davon ausgehen, dass die Ampel-Regierung im neuen Jahr über die Details der GAP-Förderung entscheiden wird. Wie sehr die deutschen Regelungen vergleichbar sein werden mit denen für bulgarische, spanische oder irische Landwirte, ist fraglich.

EU-Kommission muss Vergleichbarkeit sicherstellen

Die EU-Kommission wird im kommenden Jahr die nationalen GAP-Strategiepläne begutachten. Sie muss dafür sorgen, dass Landwirte im EU-Binnenmarkt auch weiter unter ähnlichen Auflagen und Standards wirtschaften können. Sonst haben die EU-Verhandler mit ihrem jahrelangen Ringen den Landwirten einen Bärendienst erwiesen.

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