Die Feinjustierung der EU-Agrarreform schreitet voran: Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat gemeinsam mit den vier großen Verordnungsvorschlägen diese Woche auch einen Entwurf für die notwendigen Übergangsbestimmungen im Jahr 2014 angenommen.
Ein solcher Text ist insbesondere wichtig, damit die bisherigen Programme zur ländlichen Entwicklung weiterlaufen können, solange die Europäische Kommission die neuen Konzepte der Mitgliedstaaten und Regionen noch nicht genehmigt hat. Im Bereich der Direktzahlungen werden die geltenden Cross-Compliance-Auflagen ein Jahr ohne Greening verlängert.
Der zuständige Berichterstatter Albert Deß begrüßte die Unterstützung seiner Ausschusskollegen. Ein zentraler Punkt des CSU-Agrarpolitikers war es, auch im Übergangsjahr die Förderung von Investitionsmaßnahmen in der Zweiten Säule zu verankern. „Wir können es uns in der europäischen Landwirtschaft nicht leisten, dass es zu einem Investitionsstau kommt und somit Arbeitsplätze gefährdet werden”, betonte Deß. Seiner Einschätzung zufolge hätte ohne eine Abänderung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags die Gefahr einer solchen Situation bestanden. Über die Inhalte muss jetzt in den nächsten Wochen von Parlament, Rat und Kommission in Trilogverhandlungen eine politische Einigung erzielt werden. Die Annahme durch das Plenum des Hohen Hauses dürfte dann im November erfolgen. (AgE)
Alle Hintergründe zu den bisherigen Beschlüssen hier auf unserer Sonderseite