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Höhere Gewalt

Rukwied: „EU-Agrarzahlungen müssen im Dezember erfolgen"

Die Auszahlung der Direktzahlungen trotz Corona im Dezember zu ermöglichen, stellt Deutschland vor eine große Herausforderung. Ziel sollte weiterhin sein, die Antragstellung bis zum 15.5 abzuschließen

Lesezeit: 2 Minuten

Die Auszahlung der Direktzahlungen soll trotz Corona auch in diesem Jahr wie gewohnt im Dezember erfolgen. „Dieses Ziel zu erreichen, stellt uns angesichts der Corona-Pandemie alle vor große Herausforderungen“, schreibt Bundesagrarministerin Julia Klöckner in einem Brief an den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, forderte zuvor die EU-Kommission sowie Bund und Länder auf, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, eine planmäßige Bearbeitung und Auszahlung der EU-Agrarförderung bis zum Dezember 2020 sicherzustellen: „Ziel muss weiterhin sein, die Antragstellung bis zum 15. Mai abzuschließen.“

Das EU-Recht sieht vor, dass bei verspätet eingereichten Anträgen die Zahlung um 1% je Kalendertag der Verspätung gekürzt werde. Bei Verspätung von mehr als 25 Kalendertagen werden die betreffenden Anträge ganz abgelehnt. Allerdings könne bei Vorliegen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Prüfung im Einzelfall auf die Kürzung der Zahlungen verzichtet werden.

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Deutschland hat laut der Ministerin gefordert, dass die Europäische Kommission die Corona-Pandemie für Zwecke der Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) grundsätzlich als „höhere Gewalt oder außergewöhnlichen Umstand" anerkennt. „Ich bin zuversichtlich, das die Europäische Komission der von Deutschland und anderen Mitgliederstaaten vorgetragene Forderung (...) anzuerkennen, bald nachkommen wird“, so Klöckner.

Den ganzen Brief von Julia Klöckner finden Sie hier:

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