Wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mitteilte, hat die Brüsseler Behörde das Verfahren mit der Veröffentlichung der Listen der "Gebiete gemeinsamer Bedeutung" am 15. Januar 2008 abgeschlossen. Das BfN zeigte sich erfreut, dass der Bund das Zwangsgeldverfahren, das Brüssel 2003 wegen Mängeln bei der Anmeldung der FFH-Gebiete gegen Deutschland eingeleitet hatte, abwenden konnte. Die Bundesländer hätten 2004 und 2005 erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Aufforderungen nachzukommen und weitere FFH-Gebiete registrieren zu lassen. Aber erst die Nachmeldung zusätzlicher 18 Gebiete im Februar 2006 habe sämtliche Mängel beheben können. Jetzt sei das Meldeverfahren für Deutschland endgültig abgeschlossen, so das Bundesamt. Deutschland soll dem Natura-2000-Netz mittlerweile 14,1 % seiner Landesfläche gemeldet haben.
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