Die baden-württembergischen Förderprogramme zur 2. Säule der GAP wurden neu gewichtet, überarbeitet und weiterentwickelt. Wichtig dabei war es, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die Zielsetzungen des Koalitionsvertrages sowie die Reform der GAP zu berücksichtigen, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Jetzt macht die Landesregierung den Weg zur vollständigen Abnahme der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 705,36 Mio. € frei.
17 Förderprogramme
Die Finanzierungsbasis für die geplanten 17 baden-württembergischen Agrarförderprogrammen der Förderperiode 2023 –2027 ist gesichert, so Hauk. Es stünden mit den Mitteln aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums in Höhe von 705 Mio. € und der Kofinanzierung des Landes insgesamt 1,53 Mrd. € zur Verfügung. Damit würden besonders die bäuerlichen Familienbetriebe bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützt.
„Insbesondere für unsere bäuerlichen Familienbetriebe wollen wir eine gute Balance finden zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement, Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung sowie ambitionierte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. So sollen neue Beratungsmodule zu aktuellen Themen, wie Klimaschutz, Pflanzenschutzmittelreduktion und digitale Landwirtschaft angeboten werden. Ebenso wollen wir die Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse fördern“, erklärte Hauk. Baden-Württemberg ermögliche damit optimale Perspektiven für eine zukunftssichere, moderne und nachhaltige Landwirtschaft.